Hallo,

ich befinde mich in einer Zwickmühle. Ich habe mein Anerkennungsjahr am 01.06.2019 begonnen und somit ist Ende am 31.05.2020. Jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und möchte so wenig wie möglich ausfallen, um mein Anerkennungsjahr nicht verlängern zu müssen. Entbindungstermin soll am 03.04.2020 sein. Ich habe gelesen, dass ich die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt nicht nehmen muss. Mir stehen 30 Urlaubstage im Jahr zu. Meine Frage lautet kann ich diese in meinem restlichen Mutterschutz verrechnen?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.