Nachtrag:

Die "Campingversicherung" gilt nur in Zusammenhang mit Campingfahrzeugen, nicht aber mit einem Zelt. Ein Zelt und weitere Gegenstände können zwar versichert werden, aber nur wenn ein entsprechendes Campingfahrzeug mitversichert wird - bin also wieder am Anfang mit meiner Fragestellung.

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Hallo Helmut,

Vielen Dank für den Einwurf. Ich habe gerade mal mit der DEVK bzgl. der Hausratsversicherung gesprochen und mir wurde versichert, dass die sog. die Diebstahlabsicherung der "Außenversicherung" von Hausratsversicherungen versicherungsunabhängig generell nur in geschlossenen Räumen gilt.

Damit wäre z.B. der Generator oder vermutlich auch ein Kühlschrank im/um ein Zelt nicht abgedeckt.

Mir wurde jedoch der Begriff "Campingversicherung" genannt wo ich schon erste Angebote gefunden habe - das ist dann wohl die Lösung.

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