Was ich dir zumindest sagen kann, ist, das sich deine Steuerklasse ändert:

Sieh mal hier:

"Steuerklasse I

Zu dieser Steuerklasse gehören Ledige, Geschiedene, Verheiratete, die dauernd getrennt leben sowie Verwitwete, jedoch nur wenn die Voraussetzungen für die Steuerklassen III oder IV nicht erfüllt sind und ihnen kein Haushaltsfreibetrag zusteht.

Steuerklasse II

Personen aus Steuerklasse I erhalten die Steuerklasse II, wenn ihnen der Haushaltsfreibetrag zusteht, weil in ihrer Wohnung im Inland mindestens ein Kind gemeldet ist, das einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält.

Ist auch der andere Elternteil unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig, so erhält der Arbeitnehmer den Haushaltsfreibetrag nur, wenn das Kind ihm zuzuordnen ist. Es darf keine zweite erwachsene Person in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sein."

Somit kommst du, wenn keines der Kinder in deinem Haushalt lebt wieder die Steuerklasse 1, also volle Abzüge. Wie viel das ist, kann dir das Finanzamt sagen, denn es gibt Beratungscenter oder ein Steuerberater.

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Zuerst einmal: es ist richtig, dass ihr beide Steuerklasse IV beantragt, da ihr gleich viel verdient. Auch richtig ist die Überlegung nach der Geburt des Kindes selbst in Steuerklasse III zu wechseln und die Steuerklasse der Frau auf V zu ändern. Man kann innerhalb eines Jahres ohne Probleme einmalig die Steuerklasse wechseln (dies geht bei Einwohnermeldeämtern und Bürgerservicestellen). Es müssen zum Zeitpunkt der Änderungen beide Steuerkarten der Ehepartner vorliegen, sodass automatisch auch beide geändert werden. Bei weiteren Änderungen müssen dringende Gründe vorliegen( z.B. Schwangerschaft/Niederkunft deiner Frau). Für alles weitere gibt es bei den Finanzämtern auch Beratungsstellen, die dir gerne weiterhelfen.

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