Wichtig ist, dass sie ihre Bereitschaft zu arbeiten signalisieren. Also hin zum Arbeitgeber und signalisieren, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten arbeiten wollen. Das Unternehmen muss vor einer Kündigung prüfen, ob es sie nicht wo anders einsetzen kann, ansonsten ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt. Immerhin sind sie schwerbehindert und genießen besonderen Kündigungsschutz. Mann wird dann mit einer Änderungskündigung auf sie zu kommen, damit sie für eine neue Tätigkeit auch ein anderes, vermutlich geringeres Gehalt, beziehen können.

eine private Rente an sich beendet nicht ihr Arbeitsverhältnis.

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Da sie frühestens mit 61 jahren bei schwerbehinderung größer/gleich 50% (gleichstellung zählt nicht) bzw ohne behinderung mit dreiundsechzig in rente gehen können, müsste ein aufhebungsvertrag diese zeiten berücksichtigen. Ein recht auf Abfindung hat man nur in sofern, als dasss man im gegenzug auf eine kündigungsschutzklage verzichten kann. Alles, was in beiderseitigem einvernehmen unterschrieben wird, ist verhandlungssache. Sie sollten erst mal zur rentenversicherung gehen, und sich ausrechnen lassen, wie hoch ihre abschläge sind, wenn sie vorzeitig in rente gehen. Diese rechnen sie auf 20 jahre hoch, dann haben sie schon mal eine gute basis für eine netto-abfindung.

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Alles, was hier gesagt wurde ist richtig. Der AN hat einen rechtsanspruch, den er spätestens nach 6 monaten geltend machen sollte. Im übrigen muss das zeugnis wohlwollend formuliert sein. Da hilft dir gerne auch ein anwalt, zeugnisformulierungen kann man vor dem arbeitsgericht durchsetzen.

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