Die Werkstattbindung glit ja nur bei Kaskoschäden! Wer hier nur den entstandenen Schaden repariert haben möchte, kann mit einer Werkstattbindung sparen.

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Welche Info soll denn fehlen? Wenn vom Arbeitgeber (Dienstherr) ausbezahlt wird, muss es ja der öffentliche Dienst sein!

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Generell müssen aus der Erbmasse Verbindlichkeiten (Schulden) des Verstorbenen beglichen werden. Auch Kosten der Beerdigung werden aus dem Nachlass beglichen. Nur von den verbleibenden Rest kann der Pflichtteil beansprucht werden.

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Wenn das Haus der Mutter gehört, kann sie grundsätzlich frei über ihr Haus verfügen. Sie könnte es sogar einem Kind schenken. Nur wenn die Mutter dann innerhalb von 10 Jahren versterben würde, könnten die übrigen Kinder ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen, bei dem auch der Wert des Hauses bei der Schenkung berücksichtigt werden muss. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Bei Kauf oder Übergabe eines Hauses muss ein notarieller Vertrag geschlossen werden. Die vor Notar geschlossen Verträge sind auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Er muss auch auf die Risiken, insbes. bei der Übernahme einer Pflegeverpflichtung, hinweisen.

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Selbst wenn Du Auskunft bekommst und sich sogenannte Erbschleicher bedient hätten, nützt dir das nur insoweit was, wenn der Betrag so groß wäre, dass dein Pflichteil gemindert worden wäre. Der Pflichtteil ist bei Kindern die Hälfte des gesetzlichen Erbes.

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Mein Sohn macht eine ähnliche Ausbildung. Die mtl. Ausbildungsvergütung beträgt 1.000 €. Er wohnt zu Hause. Im letzten Jahr hatte er 3 Mon. Praktikum und 9 Monate. Hochschulstudium. Vom Finanzamt wurden anerkannt. Arbeitszimmer 1.250 €, Unfallkosten auf dem Parkplatz der HS 400 €, Laptop zeitanteilig 250, Laserdrucker 139 €, Entfernungskilometer zur HS bzw. Praktikumsstelle. Deshalb denke ich, dass auch das Zimmer abgesetzt werden kann.

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Achtung! In B.-W. funktioniert das nicht mehr! Hier muss der Betrag (vor der Versteigerung)auf ein Konto der Gerichtskasse überwiesen worden sein. Bei einer Zwangsversteigerung kann der Gläubiger eine Sicherheitsleistung verlangen, er muss es nicht. Diese beträgt 10% des Gebotes nicht des Wertes des Hauses. Es wäre deshalb ratsam im Vorfeld mit der Bank, die die Zwangsversteigerung betreibt die abzuklären.

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Die Schenkung muss mindestens 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgen, sonst wird auch die Schenkung auf den Pflichtteil angerechnet (wenn sie Schenkung nachweisbar ist). Mit einem Schenkungsvertrag der erst bei Tod des Erblassers wirksam wird,kann der Pflichtteil nicht gemindert werden.

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Ferner ist die Kirche berechtigt, den Erbbauzins anzupassen (zu erhöhen). Nach Ablauf des Vertrages kann die Kirche das Gebäude übernehmen. Im Vertrag ist festgehalten wie hoch die zu zahlende Entschädigung ist. Z.B. 70 % des Verkehrswertes. Entschädigt werden jedoch nur Gebäudeteile, die mit Genehmigung der Kirche errichtet wurden. Es ist deshalb wichtig, den mit der Kirche abgeschlossenen Erbbauvertrag vor dem Kauf genau durchzulesen.

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Die Erbpacht liegt in der Regel bei 4 bis 5 % des Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) Bei einer mtl. Zahlung von 210€ Erbbauzins müsste das Grundstück bei 3 Wohneinheiten einen Wert von 150.000 € haben. Die Eigentumswohnung müsste dann etwa 250.000 - 300.000 € gekostet haben. Das Finanzamt hat anhand des Erbbauzinses den Bodenwert von ca. 40.000 bis 50.000 € berechnet. Dieser Wert wird auch bei einem Verkauf angesetzt.

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Die Werbungskosten der mehr Kilometer (täglich 9 €, 30km x o,30)sind anzurechnen, nicht jedoch die Umzugskosten

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Grundsätzlich braucht man nur eine Kfz.-Haftpflichtversicherung. Wenn auf dem Weg zum Arbeitsplatz ein Unfall passiert, besteht die Möglichkeit die Kosten bei der Steuer abzusetzen, also könnte auch auf eine Kaskoversicherung verzichtet werden. Auch in der Verkehrsrechtschutzversicherung gibt es Situationen wo die Kfz.-Haftpflicht nichts prüft. Z.B. wenn ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet wird. Da greift nur die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

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Grundsätzlich ist der Abschluß eines Ehevertrages vor der Hochzeit sinnvoll. Die Vereinbarung einer Gütertrennung ist zu empfehlen, dann braucht bei einer Scheidung auch nicht nach verstecktem Vermögen gesucht werden! Trotzdem kann eine Wohnung oder ein Haus entsprechend dem Kapitaleinsatz z.B. 3/4 zu 1/4 eingetragen werden.

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Wenn kein Kaufpreis angegeben ist muss der Notar eine Wertermittlung durchführen. Evtl. befragt er die Beteiligten über den Wert. In diesem Fall sollte der Wert genannt werden der bei einem Verkauf an Fremde zu erzielen ist. Die Kosten sind abhängig vom Grundstückswert. Die Eintragung von Kinder oder Ehegatten ist um 50 % günstiger.

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Bei der Einkommenssteuererklärung sollte es angegeben werden. Meist erstattet der Arbeitgeber nicht mehr als das FA anerkennt. Es ist eigentlich zu prüfen, ob die ansetzbaren Kosten nicht höher sind als die Erstattung.

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Die Cousine hat keinen Pflichtteilsanspruch.

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