Kann Ehemann Haus kaufen ohne meine Zustimmung?

Hallo,

mein Mann hat vor ein paar Monaten ein Haus gekauft (wir ziehen gemeinsam mit unseren Kindern nach den Umbauarbeiten ein)

er hat das Haus alleine gekauft und gezahlt. Im Grundbuch steht nur er. Alles ok soweit.

meine Mama meinte, dass der Kauf ohne meine Zustimmung nicht möglich wäre. Sie erzählte mir folgendes: der Mann von der Freundin meiner Mama hat ein Haus gekauft (alleine gezahlt und er wollte alleine im Grundbuch stehen) als dieser Mann beim Notar war (ohne seine Frau) hat der Notar gesagt: sie sind verheiratet. Wo ist ihre Frau? Und er meinte: ich kaufe das Haus, ich bezahle, ich stehe alleine im Grundbuch. Der Notar meinte dann wohl, dass das nicht ginge. Es ginge nur mit der Einverständnis der Frau, wenn sie eine Einverständniserklärung unterschreibt.

stimmt das?

ich möchte meinem Mann nichts wegnehmen. Er arbeitet hart und ich wollte nie eines seiner Immobilien, die er während unserer Ehe erworben hat. Ich würde auch sofort diese Einverständniserklärung unterschreiben. Ich möchte nur wissen, ob ich denn eine unterschreiben müsste, damit er alleine im Grundbuch stehen darf. Wenn ja, dann muss mein Mann doch meine Unterschrift gefälscht haben? Das macht mich traurig und ich fühle mich sehr naiv und habe Angst noch immer die rosarote Brille Auf zu haben. Die Vorstellung er plant hinter meinem Rücken etwas, macht mich fertig. Deshalb möchte ich bitte Klarheit und lacht mich nicht aus.
lieben Dank.

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Ich denke, diese Forum ist nicht die Quelle für hochwertige juristische Informationen, dafür musst du nach wie vor einen Anwalt konsultieren. Sorry aber das ist so. Generell kann in einer Ehe sicherlich eigenes (nicht gemeinsames) Eigentum erhalten bleiben und auch geschaffen werden. Aber es gibt auch viele Fallstricke etc im Fall einer Trennung. Daher..

Zu trennen davon ist die Frage ob du deinem Mann vertrauen kannst. Ohne eure Beziehung zu kennen oder beurteilen zu wollen, denke ich, dass ein Eigentumserwerb kein Grund für Misstrauen sein muss, v.a. wenn ihr es ohnehin besprochen habt und vor allem wenn er es erwirbt und ihr es gemeinsam nutzen wollt. Die Idee, dass er dafür bzw. für andere Transaktionen deine Unterschrift gefälscht haben muss, halte ich für eher weit hergeholt. Ich denke nicht dass das erforderlich ist und würde nur im Fall, dass dein Anwalt das so erklärt, davon weiter ausgehen.

Hoffe ich konnte dir helfen!

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