Hallo und erstmal danke für die Antworten.
Ich glaube es ist einfacher, wenn ich die Punkte mal einzeln soweit abarbeite, wie ich sie verstanden habe - und ihr das kontrolliert :-)
Elterngeld: Frau lässt die nichtselbständige Arbeit für 2 Jahre ruhen, arbeitet aber selbständig weiter. Das Elterngeld der Frau wird also mit 0,5 x 65% des nichtselbständigen Nettoverdienstes berechnet. Selbständig kann Sie dabei weiterarbeiten, wie sie lustig ist. Um das Elterngeld zu maximieren, wäre es natürlich von Vorteil, wenn erst spät geheiratet wird, da Frau sonst die Steuerklasse 5 nehmen und weniger netto hätte.
Steuerklassen: Wenn Frau und Mann jetzt schon heiraten, und Mann Klasse 3 und Frau Klasse 5 nimmt, haben sie im Monat etwas mehr (100€?), als wenn beide 4/4 wählen.
Mann Klasse 3 : 44.107 Klasse 4 : 37.990 Frau Klasse 5 : 17.880 Klasse 4 : 21.799
Zusammen wären das bei 3/5= 61.980 und 4/4= 59.680. Bei getrennter Veranlagung hat das Paar bei 3/5 also im Jahr etwa 1300€ mehr.
Nun kann man ja aber auch Ehegattensplitting machen, da zahlt man dann 2x die Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen: Zusammen 103.000 /2= 51.500 = netto 30.005 = zusammen 60.000€
Nicht berechnet habe ich da jetzt die selbständige Arbeit.
... ich glaube ich gehe doch mal zum Steuerberater.