Danke für die Antworten, sie haben mich auf die richtige Fährte gebracht. Der Grund ist der folgende:

An der Hochschule war ich pflichtversichert, d.h. ich musste in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben und der Arbeitgeber --musste-- knapp die Hälfte der Beiträge zahlen. In meinem neuen Job bin ich über der Einkommensgrenze und bin somit nicht mehr pflichtversichert.

D.h. ich --kann-- mich freiwillig in der gesetzlichen versichern oder auch privat versichern. Ab dieser Einkommensgrenze ist der Zuschuss des Arbeitgebers nur noch auf freiwilliger Basis, auch wenn ihn eigentlich jeder Arbeitgeber zahlt.

Somit ist dieser Betrag erst auf der Lohnsteuerbescheinigung in den Felder für "Arbeitgeberzuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung" (Zeilen 24a und 24c) ausgewiesen, wenn man nicht mehr pflichtversichert ist.

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