nein...bei Minijob zahlt ja der Arbeitgeber pauschal am die Minijobzentrale

und bei St.Kl. 6 wird dir die Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen, die du dir später evtl. beim Lohnsteuerausgleich wieder holen kannst.....

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Minijob: Abgaben zahlt der AG allein

Teilzeit-Gehalt: je nach Höhe fällt Lohnsteuer usw. für dich an,

Sozialabgaben AG und AN Anteil

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Dein Chef müsste ja für Dezember eine Gehaltsabrechnung erstellt haben und zahlt dir den Nettobetrag in Raten aus, also ist das Brutto in der Lohnsteuerbescheinigung 2009 erfaßt.

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Ja, bekommst du, aber aus der Ferne kann man das nicht beurteilen, mache einen Termin bei der Gemeinde oder Stadt, die haben einen kompetenten Sachbearbeiter, der berät dich neutral und kostenlos.

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na, Einnahmen minus Ausgaben geben entweder einen Gewinn oder einen Verlust. Mehr kannst du nicht angeben.

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Wenn auch die Zahlung der Heilbehandlung in 2008 erfolgte, ist es nicht mehr absetzbar.

Höchstens der Bescheid von 2008 ist noch nicht rechtskräftig.

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mit dem Einkommensteuer-Bescheid zur Krankenkasse gehen und aufgrund dieses Bescheides den Beitrag festsetzen lassen. z.B. kein oder wenig Gewinn, wird nur der Mindestbeitrag festgestzt.

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Ja, auf jeden Fall. Ich würde zur ARGE gehen und ein Darlehen für die Finanzierung beantragen.

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