bei einer Einnahme-Überschussrechnung sind die Einnahmen/Ausgaben im Jahr des Zuflusses zu versteuern, wie "wfwbinder" schon richtig erklärte.....
nein...bei Minijob zahlt ja der Arbeitgeber pauschal am die Minijobzentrale
und bei St.Kl. 6 wird dir die Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen, die du dir später evtl. beim Lohnsteuerausgleich wieder holen kannst.....
Minijob: Abgaben zahlt der AG allein
Teilzeit-Gehalt: je nach Höhe fällt Lohnsteuer usw. für dich an,
Sozialabgaben AG und AN Anteil
Dein Chef müsste ja für Dezember eine Gehaltsabrechnung erstellt haben und zahlt dir den Nettobetrag in Raten aus, also ist das Brutto in der Lohnsteuerbescheinigung 2009 erfaßt.
Ja, bekommst du, aber aus der Ferne kann man das nicht beurteilen, mache einen Termin bei der Gemeinde oder Stadt, die haben einen kompetenten Sachbearbeiter, der berät dich neutral und kostenlos.
na, Einnahmen minus Ausgaben geben entweder einen Gewinn oder einen Verlust. Mehr kannst du nicht angeben.
Wenn auch die Zahlung der Heilbehandlung in 2008 erfolgte, ist es nicht mehr absetzbar.
Höchstens der Bescheid von 2008 ist noch nicht rechtskräftig.
ja auf jeden Fall, den Alten abholen und vernichten und den Neuen bis 30.12.09 vorlegen.
das Grundgehalt + Provision wird zusammen addiert und die Summe ergibt das steuerpflichtige Einkommen. Wird dann nach der Est.-Tabelle abgerechnet.
einfacher geht es, wenn du eine Lastschrifterklärung beim Finanzamt abgibst, dann wird die KFZ-Steuer nicht vergessen.
mit dem Einkommensteuer-Bescheid zur Krankenkasse gehen und aufgrund dieses Bescheides den Beitrag festsetzen lassen. z.B. kein oder wenig Gewinn, wird nur der Mindestbeitrag festgestzt.
Ja, auf jeden Fall. Ich würde zur ARGE gehen und ein Darlehen für die Finanzierung beantragen.