Anscheinend habt ihr alle nur die Überschrift gelesen, wodurch ich jetzt genauso viel weiß wie vorher. Dass ich beliebig viele Jobs nebeneinander haben kann, die in der Summe 400€ ergeben, steht schon auf der Seite der Minijobzentrale, und der Zoll hat auch nichts anderes da stehen als die MJZ... also bringt mich ein Copy&Paste von der Seite auch nicht weiter. Schade, dass anscheinend nur für die Statistik geantwortet wurde...
Die Frage ist zwar vor zwei Monaten gestellt worden, trotzdem antworte ich mal drauf ;-) Mein bisheriger Wissensstand war, dass der AG auch nach der Probezeit ohne Begründung kündigen kann, diese aber auf Verlangen des AN erbringen muss. Nachdem ich das Ganze mal beim großen G eingegeben habe, fand ich folgendes:
Es ist zwar arbeitsrechtlich vorgeschrieben, dass nach der Probezeit eine Begründung für die Kündigung vorliegen muss, der AG kann allerdings auch ohne eine solche Begründung kündigen. Dann kann der AN innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt dieser Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einlegen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Kündigung auch ohne Begründung wirksam. Hier der Link zu meinem Beitrag: http://www.rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung.htm
Hallo, geht´s noch?? Es war sehr leichtsinnig von ihm, sich auf die Frau zu verlassen. Viele Männer machen es sich leider sehr leicht... Kondome sind günstig und schnell angewandt. DIE schützen dann auch vor Krankheiten (AIDS, Tripper etc)
Wenn er "Glück" hat, ist ein anderer der Vater. Also sollte er die Vaterschaft erstmal anzweifeln und einen Vaterschaftstest machen. Zusätzlich würde ich einen Gang zum Arzt und den Kauf von Kondomen empfehlen.