Jeder vernünftig schlüssig aufgebaute Buisenessplan hat die Chance einen Kredit bei der Bank zu bekommen.Luftschlösser werden nicht so sehr bedacht.
Also, Chancen einen Kredit während der Inslovenzphase zu bekommen hat man bestimmt nicht grundsätzlich, Ausnahmen gibt es immer. Jedoch rate ich davon ab.
Also, ich gehe davon aus das hier kein Insolvenzverfahren anhängig ist. Also nimm Kontakt zu den Gläubigern auf und versuche einen guten Vergleich herzustellen.
Also, das Gesetz, die Insolvenzordnung sagt, dass Jemand der das Insolvenzverfahren durchläuft und die sogenannte Wohlverhaltensphase zu absolvieren hat, seine Arbeitskraft nach Kräften optimal einzusetzen hat.
Die Durchführung einer Insolvenz muss immer individuell gesehen werden. Sorry, so pauschal ist das nicht zu machen. Grundsätzlich gilt , ein Insolvenzverfahren sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn 1. keine liquidität mehr besteht und oder 2. eine Überschuldung vorliegt.
Also hier gilt es doch ersteinmal abzuklären: Wann ist die Schuld entstanden und ist diese Schuld eventuell versehentlich nicht gleich in den Plan mit aufgenommen worden. Wenn dem so ist, dann wird diese Schuld, solange das Insolvenzverfahren noch nicht geschlossen ist mit aufgenommen.
Also, von strafbar machen kann solange keine Rede sein, solange kein Gläubiger benachteiligt wird, und das trifft hier wohl nicht zu. Woran in diesem Fall zu denken wäre ist mal festzustellen um wieviel Gläubiger es sich überhaupt handelt um danach dann mal eine EINMALLÖSUNG zu überdenken. Ansonsonsten plädiere ich auch für die INSO.
Sollte in der Nähe keine Stelle sein, so versuch es doch mal im Internet. Es gibt mittlerweile durchaus Abwicklungsmöglichkeiten im Internet. goggle einfach mal unter dem Begriff online schuldenfrei.
Also wenn es um das erbrecht geht, sollte man ganz vorsichtig sein, denn hier gibt es einige Feinheiten. Wie z.B. bezüglich des Pflichteranteils, den man unter Umständen auch annehmen muss. Man sollte ebenso die Nachlaßinsolvenzmöglichkeit nicht außer Acht lassen. Also hier ruhig mal zum Fachberater, der nimmt dann eventuell auch einen Berechtigungschein für Beratungshilfe.
Mittlerweile gilt die Formel so gut wie der Kopf der Beratungsstelle, so gut die Beratung. Mittlerweile trennt sich im Markt die Spreu vom Weizen. Ob öffentliche oder andere Beratungsstellen. Es gibt auf allen Seiten diese und jene.
Wir unterscheiden zum einen die Verbraucherinsolvenz von der Regelinsolvenz. Verbraucherinsolvenz=(Privatinsolvenz) führen Sie durch, wenn sie nicht selbstständig wirtschaftlich tätig sind oder waren. Es gibt jedoch eine Besonderheit. Natürliche Personen die mal selbständig waren führen die Privatinsolvenz nur durch wenn nicht mehr als 19 Gläubiger vorhanden sind oder keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen an ehemalige Arbeitnehmer, Sozialversicherungen oder das Finanzamt bestehen.Diese müssen das Regelinsolvenzverfahren durchführen. Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist, dass der Schuldner entweder bereits zahlungsunfähig geworden ist oder eine Überschuldung vorliegt. Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird in zwei Phasen abgewickelt. Regelinsolvenz betrifft Personen , die selbständig sind, oder selbständig waren und entweder mehr als 19 Gläubiger haben, oder Forderungen aus Arbeitsververhältnissen bestehen, wie Löhne und Gehälter oder Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt und gesetzlichen Versicherern. Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens ist, dass der Schuldner entweder bereits zahlungsunfähig geworden ist oder ihm Zahlungsunfähigkeit droht und die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend nicht wahrscheinlich ist. Gegenüber dem Verbraucherinsolvenzverfahren durchläuft das Regelinsolvenzverfahren nur eine Phase nämlich das Erfassen der Daten und Erstellen der notwendigen Formulare mit Anlagen. Unsere Berater helfen die Unterlagen zu ordnen um so einen ersten Überblick über die finanzielle Situation zu erhalten. Alle Daten werden in die für das Abwicklungsverfahren speziell entwickelte Software eingegeben um anschliessend die zur Eröffnung des Verfahrens notwendigen Formulare, Antrag nebst Anlagen zu erstellen. Das Verfahren selbst wird eingeleitet durch einreichen des Antrages des Schuldners auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens. Das Gericht bestellt wenig später einen Verwalter der die in dem Antrag genannten Gläubiger anschreibt und zur Anmeldung der Forderungen auffordert. Wichtig ist, das das Regelinsolvenzverfahren die Wohlverhaltensphase einschließt. Ab Eröffnung des gesamten Verfahrens vergehen in der Regel sechs Jahre und wird unter normalen Umständen mit dem Gerichtsbeschluß der Restschuldbefreiung beendet.
Grundsätzlich kann jeder Schuldner seine eigene Privatinsolvenz duchziehen! Hiezu ist gesetztlich keine Fachperson vorgeschrieben. Jeder kann die aussergerichtliche Einigung mit den Gläubigern also alleine durchziehen. Allerdings muss eine geeignete Stelle oder eine geeignete Person eine Bescheinigung erstellen, wenn das aussergerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren gescheitert ist. Ich empfehle hier schon seit Jahren in der Oraxis erprobte und sichere online Abwicklungsprogramme
Der Vorgänger hat schon eine angemessene Antwort aus meiner Sicht gegeben. Du kannst dich Organisationen anschließen die sich insbesondere darauf spezialisiert haben aus den Reihen selbst Betroffener sogenannte MITGLIEDERBERATER zu rekrutieren. Damit ist schon sichtlicher Erfolg erzielt worden. Nicht immer klappt dass mit den Zuschüssen, auf die man sich nicht stützen sollte.
Hier sind verschiedene Daten zu berücksichtigen. Wer von beiden verdient und bei wem liegt insbesondere der Verdienst. Denn man kann Schuld aufteilen lassen. Einfach mal tiefer einsteigen. Da ist Fachmann immer gefragt und bezahlt sich. Das mit dem Bären ist schon richtig. Ausserdem hat die Abgabe zwar etwas mit der Insolvenz zu tun aber auch nciht. Dann nach der AO Abgabenordnung ist keder verpflichtet eine Erklärung abzugeben, mal grundsätzlich.
au au bitte vorsichtig sein. Hier würde ich tatsächlich mal mit guten Fachleuten reden. Was ist das für eine Abfindung und und? Also ich an eurer Stelle würde bezüglich solcher Dinge immer an die Altersvorsorge denken!!!!!!