Ich würde immer darauf achten, dass die Banken dem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Was passieren kann, wenn die Bank nur eine Sicherung Ihres Herkunftsland hat, hat man an der isländischen Kaupthing Bank gesehen. Davon würde ich abraten. Die Kondition ist auch noch soviel besser, als dass es sich wirklich lohnen würde. http://tagesgeld-vergleich.banken-uebersicht.de/
Das kommt auf das abbuchende Unternehmen an. Denen werden die Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt. Sie haben also das Recht dir diese Kosten anschließend in Rechnung zu stellen und werden das in der Regel auch tun. Durch das überweisen des Betrags danach, entfallen diese Kosten nicht, da die Bank sie trotzdem berechnet.
Steuerpflichtig ist ALG I nicht, wird aber auf den Progressionsvorbehalt angerechnet. Stipendien zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung sind steuerfrei, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, gewährt werden. Steuerfrei sind ebenfalls Stipendien, die von Vereinen oder Stifungen vergeben werden. Die Erklärungen sind auszugsweise von dieser Seite: http://www.steuertipps.de/lexikon Ich würde auf jedenfall mal beim Finanzamt nachfragen. Die Auskünfte werden immer kostenlos gegeben. Und sind dafür dann in jedem Fall verlässlich.
Ab einer Anlagesumme von 25.000 Euro gibt es einen kostenlosen Depotcheck von unabhängigen Vermögensverwaltern. http://www.banken-uebersicht.de/finanzblog/2011/05/08/kostenloser-profi-depotcheck-von-vermogensverwaltern/