Nein, das Geld gehört gesetzlich dem Jenigen, dessen Name das Sparbuch trägt, ob Du willst oder nicht, Du kannst es nur mit ihm auflösen. Ohne Grund legtest Du für dein Patenkind kein Geld an. Streit hin oder her. Das Leben ist zu kurz für Streitigkeiten, versöhnt Euch, vielleicht werdet Ihr euch sogar einig mit dem Geld des Sparbuches. Versucht es doch erst einmal und dann werdet Ihr weitersehen.

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Innerhalb von drei Tagen muss die schriftliche Krankmeldung beim Arbeitgeber sein, telefonisch wäre es besser noch am gleichen Tag, aber wenn Du als Montagearbeiter unterwegs bist, musst Du unbedingt am gleichen Tag bei der Leiharbeitsfirma anrufen, oder sogar, wenn Du übers Wochenende krank werden würdest, sofort dort anrufen, damit ein anderer Leiharbeiter an deiner Stelle eingesetzt werden kann, solltest Du den Krankenschein verbummeln, dann holst du Dir ein Duplikat vom Arzt. Also Kopf hoch, Telefonhörer in die Hand und da hast Du nichts verkehrt gemacht.

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nein, diese Zahlung ist nicht verjährt, wäre der Abrechnungszeitraum 2007 gewesen, dann wäre er verjährt, die Widerspruchsfrist - 28 - Tage ist nun vorbei, wenn man eine Rechtsschutzversicherung haben sollte, könnte man über einen Anwalt gehen, oder man tritt in den Mieterbund für die Zukunft ein

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