Liebe Community,
Wie oben beschrieben war ich für einen kurzen Zeitraum als freiberuflicher Ingenieur tätig. Im November des ersten und einzigen Steuerjahres als Freiberufler fand ich eine attraktivere Anstellung im öffentlichen Dienst. Jetzt - im Januar - habe ich festgestellt, dass man mich dort für November und Dezember in die Steuerklasse VI eingruppierte. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass das Finanzamt wohl noch davon ausgeht, dass ich häupttätiger Freiberufler bin. Dies möchte ich nun als Nebenberuf weiter ausüben.
Meine Fragen jetzt: Kann meine Steuerklasse nun einfach geändert werden, sodass bereits das Januar-Gehalt und dann folgende mit Steuerklasse I belegt werden? Werde ich die durch die im November und Dezember zu hoch angesetzte Lohnsteuer (entspr. der falschen Steuerklasse) über die Steuererklärung für 2014 zurückerhalten können?
Ich würde mich freuen, wenn jemand seine Gedanken dazu beisteuern kann - der Fall ist wahrscheinlich zu speziell, als dass es jemand genauso erlebt hat.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Christian Wilken