Im Mietvertrag muss ein Hinweis auf die bestehende Hausordnung eingetragen sein. Wenn nicht, hast du keine Räumpflicht.
Im Mietvertrag hast du eine Hausordnung zum damaligen Zeitpunkt akzeptiert. Diese gilt natürlich für dich, bei Änderungen muss du diese genehmigen oder auch nicht. Dein Vermieter versucht natürlich , kostenlos weitere Gebiete zu bearbeiten, damit er Geld spart. Ein Anwalt wird dich bestimmt gut beraten und deine Rechte für dich durchsetzen.
Wenn Du keine Zähler hast, dann werden die Nebenkosten ja vermutlich nach Quadratmetern und/oder Personenzahl verteilt.
Moin, ich kenn das so. Es gibt ein verursacher Prinzip. Hier scheint es nicht um das causale Problem zu gehen, sondern um Mietkürzung. Ist mit einer Mietkürzung das Problem beseitigt ? Nein ! Jeder sollte sich um seinen eigen Dreck kümmern und die Abfallgefäße an die Straße stellen. Armes Deutschland !
Ich würde ebenfalls die Ruhestörung zunächst anzeigen, bevor ich mindere. Aber so viel ich weiß, braucht die Minderung nicht vorher angedroht werden. In deinem Fall bist du aber auf der sicheren Seite
Sich eine neue Wohnung suchen, denn mit Widersprüchen wird man den Räumungsbeschluß nur verzögern, aber kaum verhindern.
Wasser gehört meines Erachtens zu den Grundbedürftnissen eines jeden Menschen, das in jedem Fall zu decken ist. Ich würde daher den Mietzins bis zur Hälfte mindern und dies ab sofort.
Zuerst muss der Vermieter informiert werden! Erst wenn der nichts tut, kann man darüber weiter nachdenken.
Halte es schlichtweg für eher unwahrscheinlich, dass die Wohnfläche um 48 % differieren soll. Könnte es sein, dass die Wohnfläche mit der Nutzfläche verwechselt wird? Kellerräume, Trockenräume, Abstellräume, Waschräume, Speicher zählen als sogen. "Nutzflächen" nämlich nicht zur Wohnfläche.
warum habt ihr gekündigt?
das hätte man erst einmal abwarten müssen oder? meiner meinung nach eib fehler eurerseits.
das riecht nach Ärger, würde an deiner Stelle auch Hilfe bei einem Anwalt suchen, um auf Nummer sicher zu gehen!
Willst Du was abschreiben können oder nicht?
Bei letzterem würde ich gleich von Anfang argumentieren, dass gar kein echtes Mietverhältnis vorliegt.
Kommt darauf an, wer der Hauptmieter in der alten Wohnung war - der muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die Mietwohnung besenrein zurück gegeben wird, und das ist wohl nicht erfolgt.
Ich denke, sie ist rechtzeitig gekommen. Hohe Nachzahlungen sind bei den heutigen Kosten für die Heizung leider keine Seltenheit mehr.
Kann er verlangen, dass wir den Garten so herrichten, wie er es möchte?
Nein, das kann er nicht.
Deine Zusätzlichen Kosten wären: Versicherung,Nebenkosten für Heizung,müll,Kabel,warmwasser und diversen Reparatur arbeiten,Hausmeisterkosten es sei denn du übernimmst das selbst. Ich würde mir auch noch ein paar gute Kontakte mit ein paar rechtsanwälten machen,falls es mal hart auf hart kommen sollte,also Kosten mässig kommt das auch noch dazu.
Bei Eigenbedarf kann er das. Er könnte theoretisch auch gleich nach Beginn eines Vertrages kündigen, wenn er sich an die Fristen hält.
Da sehe ich keine Chance, ausser mit dem Vermieter zu verhandeln und nach mehr Flexibilität zu fragen.