Im Mietvertrag hast du eine Hausordnung zum damaligen Zeitpunkt akzeptiert. Diese gilt natürlich für dich, bei Änderungen muss du diese genehmigen oder auch nicht. Dein Vermieter versucht natürlich , kostenlos weitere Gebiete zu bearbeiten, damit er Geld spart. Ein Anwalt wird dich bestimmt gut beraten und deine Rechte für dich durchsetzen.

...zur Antwort

Moin, ich kenn das so. Es gibt ein verursacher Prinzip. Hier scheint es nicht um das causale Problem zu gehen, sondern um Mietkürzung. Ist mit einer Mietkürzung das Problem beseitigt ? Nein ! Jeder sollte sich um seinen eigen Dreck kümmern und die Abfallgefäße an die Straße stellen. Armes Deutschland !

...zur Antwort

Wasser gehört meines Erachtens zu den Grundbedürftnissen eines jeden Menschen, das in jedem Fall zu decken ist. Ich würde daher den Mietzins bis zur Hälfte mindern und dies ab sofort.

...zur Antwort
Zu hohe Mietschulden auf Grund fallscher m² Angabe im Mietvertrag ????

Wir221064|vor einer Stunde

Hallo,so es geht um folgendes,wir Wohnten 2,5 Jahre in einem Haus,welches mit 230m² im Mietvertrag angegeben war,dafür zahlten wir eine Kaltmiete von 1050€ und 150€ Nebenkosten.Am Anfang des Jahres konnten wir aus Wirtschaftlichen Gründen die Miete nicht zahlen,es kam zur androhung von Zwangsräumung welche wir aber umgangen sind weil wir ein neues Zuhause gefunden haben.Es gin vor einer Woche zu Gericht um unsere Mietschulden,wir haben Mietschulden in höhe von 5600€ anerkannt vor gericht,welche noch 1150€ Mietkaution beinhaltet weil wir damals bei einzug 2000€ Kaution bezahlt haben.So, nun wurde unser Vermieter vor 9Monaten zwangsenteignet und das Haus unter Zwangsverwaltung gestellt durch einen Rechtsanwalt und nun haben wir im Internet die Expose zu diesem Objekt gefunden und Erstaunliches festgestellt:Es wird mit einer Wohnfläche von 120m² zur Versteigerung gestellt.In unserem Mietvertrag ist das Haus mit 230m² Wohnfläche angegeben, wir haben uns immer gedacht das es nicht sein konnte aber das diese Abweichung so groß ist hätten wir nicht gedacht da wir uns keinen Gutachter leisten konnten hatten wir es so belassen.Aber nun auf Grund unserer Mietschuld bei dem Zwangsverwalter/Bank denken wir das auch dieser für diesen Vertrag seine Bindung hat oder sehen wir das fallsch.Können wir da jetzt noch was einklagen sprich machen um unsere Kosten,sprich zuviel gezahlte miete zurück fordern bzw.von der Mietschuld ab ziehen lassen, wir haben in kürze einen Termin mit dem Aanwalt/zwangsverwalter um uns auf den Abtrag zu einigen für die Mietschuld.Wir wären sehr Dankbar wenn uns da jemand was sagen könnte zu.Da bei unserem ehemaligen Vermieter nichts mehr zu holen ist,könnte doch nun die Bank/Zwangverwalter somindestens für die letzten 9 Monate herangezogen werden oder? denn es geht hier um 110m² weniger die wir nie hatten und das ist ein haufen Geld sind wir der meinung.

...zum Beitrag

Halte es schlichtweg für eher unwahrscheinlich, dass die Wohnfläche um 48 % differieren soll. Könnte es sein, dass die Wohnfläche mit der Nutzfläche verwechselt wird? Kellerräume, Trockenräume, Abstellräume, Waschräume, Speicher zählen als sogen. "Nutzflächen" nämlich nicht zur Wohnfläche.

...zur Antwort

warum habt ihr gekündigt?

das hätte man erst einmal abwarten müssen oder? meiner meinung nach eib fehler eurerseits.

...zur Antwort
Probleme mit Vermieter/Kündigung der Wohnung

Hi, hier mal die Details zu meinem Problem, wo ich dringend Hilfe benötige :(

bevor ich zum Mieterschutzbund oder zu einem Anwalt gehe, hoffe ich das mir hier vlt schon weitergeholfen wird. Ich wohne seit einiger Zeit mit meinem Kumpel in einer WG und von Anfang an hatten wir nur Probleme mit unserem Vermieter. Beim Einzug hatten wir mit dem Vermieter abgemacht das wir einen Monat mietfrei wohnen können und das Geld für den Monat als 2. Kaution bezahlen. Das war überhaupt nicht zulässig, sagte uns später die Hausverwaltung, der das Haus gehört. So hatten wir seit dem ersten Monat Mietschulden bei der Hausverwaltung. Wir wissen bis heute nicht wo unsere 2. Kaution bzw. die erste Miete abgeblieben ist, wahrscheinlich in der Kautionskasse des vermieters oder er hat es unterschlagen. Der Vermieter änderte dann auch handschriftlich den Mietvertrag, dass wir erst Juni 2012 ausziehen dürfen, was wir nicht anerkannten und er dann einen neuen Mietvertrag aussetzte, das wir normal 3 Monate vorher kündigen können. Dann unterschrieben wir und er änderte das Jahr dann wieder auf 2012, was wir erst nicht mitbekamen. Auf jeden Fall haben wir 2 MIETVERTRÄGE, einen mit 2011 und einen 2012. Die Hausverwaltung schickte uns insgesamt 3 Mahnungen und anschließend die fristlose Kündigung. Keine der 3 Mahnungen haben wir je gesehen, da diese direkt an den Vermieter geschickt wurden und er Sie uns vorenthielt. Erst die fristlose Kündigung war in unserem Briefkasten und wir sollten bereits in 2-3 Wochen ausziehen. Wir riefen unseren Vermieter daraufhin an und er sagte uns er kümmert sich um alles. Als sich nichts tat und wir ihn nochmals anriefen, sagte uns die Sekretärin das er im Urlaub sei und erst dann wiederkam als wir hätten ausziehen müssen. Wir haben uns mit der Hausverwaltung geeinigt, das Sie uns nicht rauswerfen und wir in Ruhe eine neue Wohnung suchen sollten und Sie den Sachverhalt klären (wir hatten ihnen eine lange Mail mit allen Details was vorgefallen war geschrieben). Letzte Woche kam dann eine Mahnung und ein Betrag das wir über 500€ bezahlen sollen (also die 1. fehlende Miete + Mahngebühren). Sie wollten uns auch letzte Woche telefonisch anrufen, aber bisher hat sich auch da nichts getan, es kam nur dieser Brief.

Das Problem ist dadurch das es immernoch nicht geklärt ist mit den Mietschulden, bekomme ich von der Hausverwaltung keine Vormietbescheinigung, die ich ja brauche um in eine neue Wohnung ziehen zu können! Wir sind derzeit in der Wohnung gefangen und ich habe bereits eine neue Wohnung, die ich aber nicht ewig reservieren lassen kann.

Darüber hinaus ist der Vermieter fast nie zu erreichen, zu 95% erreicht man nur die Sekretärin die von nichts eine Ahnung hat und immer sagt sie meldet es und er ruft uns zurück...das hat er bisher vielleicht 1-2 mal gemacht und das war noch am Anfang.

Ich bitte um schnelle Hilfe, dies ist usnere erste Wohnung und wir haben glech tief in die Scheiße gegriffen und Ahnung haben wir von alledem auch nicht.

Danke

...zum Beitrag

das riecht nach Ärger, würde an deiner Stelle auch Hilfe bei einem Anwalt suchen, um auf Nummer sicher zu gehen!

...zur Antwort

Willst Du was abschreiben können oder nicht?

Bei letzterem würde ich gleich von Anfang argumentieren, dass gar kein echtes Mietverhältnis vorliegt.

...zur Antwort
Mietrecht: Müssen wir die Kaution für übelriechende Truhe hergeben?

Hallo,

da der Mieterschutzbund leider nur seinen Mitgliedern Auskünfte erteilt, möchte ich hier kurz einen Fall schildern. Falls mir jemand helfen kann, wäre ich dankbar, da ich nicht weiß, wie weiter vorzugehen ist...

Mein Partner und ich sind zum 1.9.2011 zusammengezogen. In der alten Wohnung meines Partners haben wir den Strom abgemeldet etc. (lief auf seinen Namen), und kurz darauf sind neue Mieter eingezogen. Diese fanden nach ein paar Tagen im Kühlfach noch eine Packung Fisch, die dem ehemaligen Mitbewohner meines Partners gehörte. Er hatte, wie auch im restlichen Teil der Wohnung, einfach seine Sachen stehen lassen, die wir dann fröhlich entsorgen durften. Problem: Den Fisch hatten wir schlicht nicht bemerkt und wir können auch nicht beweisen, wem er gehörte (denn natürlich behauptet der MiWo, es sei nicht seiner).

Anyway, die Tiefkühltruhe stinkt seither erbärmlich, und mit Essigwasser/diversen Reinigern,etc. ist dem nicht beizukommen. Nun verlangen die neuen Mieter eine andere Truhe. Der Vermieter möchte dazu die komplette Kaution meines Partners aufwenden (750 Euro), da es sich um eine Kühl-Gefrier-Kombination handelt und das Teil nur zusammen neu eingekauft werden kann. Meine Frage: Darf das sein? Die Truhe funktioniert schließlich einwandfrei, sie riecht nur (was sich mit der Zeit und konsequenter Reinigung aber vermutlich ohnehin erübrigen müsste?), und dafür, dass es eine Kombination ist, kann der Mieter per se auch nichts.

Was muss bezahlt werden, oder muss überhaupt etwas bezahlt werden? An wen kann man sich ggf. wenden?

...zum Beitrag

Kommt darauf an, wer der Hauptmieter in der alten Wohnung war - der muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die Mietwohnung besenrein zurück gegeben wird, und das ist wohl nicht erfolgt.

...zur Antwort

Ich denke, sie ist rechtzeitig gekommen. Hohe Nachzahlungen sind bei den heutigen Kosten für die Heizung leider keine Seltenheit mehr.

...zur Antwort

Kann er verlangen, dass wir den Garten so herrichten, wie er es möchte?

Nein, das kann er nicht.

...zur Antwort

Deine Zusätzlichen Kosten wären: Versicherung,Nebenkosten für Heizung,müll,Kabel,warmwasser und diversen Reparatur arbeiten,Hausmeisterkosten es sei denn du übernimmst das selbst. Ich würde mir auch noch ein paar gute Kontakte mit ein paar rechtsanwälten machen,falls es mal hart auf hart kommen sollte,also Kosten mässig kommt das auch noch dazu.

...zur Antwort

Bei Eigenbedarf kann er das. Er könnte theoretisch auch gleich nach Beginn eines Vertrages kündigen, wenn er sich an die Fristen hält.

Da sehe ich keine Chance, ausser mit dem Vermieter zu verhandeln und nach mehr Flexibilität zu fragen.

...zur Antwort