Außenanstriche sind generell Sache des Vermieters, selbst wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.
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Nur bei schweren Verfehlungen gegen den Erblasser wie z. B. Körperverletzung kann dieser enterben, ansonsten steht der Tochter ihr Pflichtteil zu.
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Dazu ist die Diakonie bei Austritt aus der Kirche berechtigt. Der katholische Glaube wird inzwischen bei der evangelischen Kirche – wie auch umgekehrt auch – akzeptiert, ein Austritt aus der Kirche aber nicht
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