Frage
Antwort
Ja, solange sie damit einverstanden ist, ist das erlaubt. Darum ging es mal bei einer Veranstaltung der Bewährungshilfe Ulm. Alle antworten sind daher falsch. Solange sie über 14 ist und du ihr weder geld gibst noch das Fehlen ihrer sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, kannst du das machen.