Um die Frage wirklich rechtssicher beantwortet zu bekommen, da wir alle hier den tatsächlichen Sachstand nicht kennen, musst du bitte einen Anwalt aufsuchen.

Natürlich könnte das ungefragte Aufnehmen und Verbreiten deiner Person eine Verletzung deines Persönlichkeitsrechts bzw. deiner Intimsphäre darstellen und könnte unter anderem zivilrechtlich mit einer Aufforderung zum Unterlassen einhergehen.

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Bitte geht schleunigst zu einem Anwalt, denn nur so könnt ihr noch größeren Schaden von deiner Tante abwenden.

Wenn das zu teuer ist oder ihr euch das nicht leisten könnt, solltet ihr versuchen

  • erstmal beim Amtsgericht in eurem Bezirk einen Beratungshilfeschein zu beantragen, damit ihr kostenlos zum Anwalt könnt und der euch schon mal rechtssicher beraten kann oder
  • euch mit einem ergänzenden Prozesskostenhilfeantrag gegen die Behauptungen wehren/diese gerichtlich zu klären.

Eine Schuldnerberatungsstelle bspw. wäre zu diesem Zeitpunkt der falsche Ansprechpartner, da das erstmal zu lange dauert und diese mit den akuten rechtlichen Sachen wenig helfen können.

Das solltet ihr aber natürlich wegen der Schulden auch im Blick haben, um diese loszuwerden.

Ich wünsche euch viel Erfolg in dieser schweren Zeit.

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Ich würde dem Unternehmen einfach mal den Vorfall schildern. Vielleicht verzichtet man ja auf etwaige Kosten unter dem Vorwand, dass du zahlungswillig warst, aber entweder die IBAN nicht richtig war oder du selbst Fehler bei der Überweisung machtest, so dass das Geld zurückkam.

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