Erstmal: Glückwunsch, dass du dir dein Leben mit 17 Jahren schon so zerstört hast.

Du bist eben “extremst kriminell“, auch wenn du es offensichtlich nicht wahrhaben willst.

Wenn es zu einer Verurteilung kommt, wird das Gericht sehr sicher die Bewährung widerrufen und du kannst erstmal die restliche Zeit zzgl. der neuen Strafe absitzen (§56f StPO).

Bei deiner Vorgeschichte würde ich nicht wissen, warum man deine Bewährung verlängern sollte statt, dass du eben deine Strafe absitzt.

Viel Spaß in der JVA. Ich hoffe du lernst mal daraus.

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Nein, die Führerscheinstelle erfährt davon nicht. Warum sollte sie auch?

Bei unter 90 Tagessätzen giltst du nicht mal als vorbestraft und hast auch keinen Eintrag im Bundeszentralregister.

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Um die Frage wirklich rechtssicher beantwortet zu bekommen, da wir alle hier den tatsächlichen Sachstand nicht kennen, musst du bitte einen Anwalt aufsuchen.

Natürlich könnte das ungefragte Aufnehmen und Verbreiten deiner Person eine Verletzung deines Persönlichkeitsrechts bzw. deiner Intimsphäre darstellen und könnte unter anderem zivilrechtlich mit einer Aufforderung zum Unterlassen einhergehen.

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Bitte sprich erstmal mit deinen Eltern darüber. Diese werden dir auch Antworten auf die Fragen mitteilen können.

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Also grundsätzlich ist es erstmal so, dass die Eltern das Kind gesetzlich vertreten (§1629 BGB) und daher gar keine Vollmacht benötigen.

Das Konto könnt ihr, da der Sohn mit 17 Jahren noch beschränkt geschäftsfähig ist (§106 BGB) natürlich mit der Vertretungsmacht durch die gesetzliche Vertretung auflösen.

Wenn er 18 Jahre alt wird, habt ihr natürlich daran nichts mehr zu rütteln, da er dann volljährig ist (§2 BGB) und er sich nun selbst vertreten kann.

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Bitte geht schleunigst zu einem Anwalt, denn nur so könnt ihr noch größeren Schaden von deiner Tante abwenden.

Wenn das zu teuer ist oder ihr euch das nicht leisten könnt, solltet ihr versuchen

  • erstmal beim Amtsgericht in eurem Bezirk einen Beratungshilfeschein zu beantragen, damit ihr kostenlos zum Anwalt könnt und der euch schon mal rechtssicher beraten kann oder
  • euch mit einem ergänzenden Prozesskostenhilfeantrag gegen die Behauptungen wehren/diese gerichtlich zu klären.

Eine Schuldnerberatungsstelle bspw. wäre zu diesem Zeitpunkt der falsche Ansprechpartner, da das erstmal zu lange dauert und diese mit den akuten rechtlichen Sachen wenig helfen können.

Das solltet ihr aber natürlich wegen der Schulden auch im Blick haben, um diese loszuwerden.

Ich wünsche euch viel Erfolg in dieser schweren Zeit.

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Ja, du kannst die Fahrkarte steuerlich absetzen. Du bekommst aber natürlich nie das volle Ticket ersetzt.
Wobei du jedoch abwägen solltest, ob die Fahrkarte mehr Steuern spart oder die Fahrtkostenpauschale.

Fahrtkostenpauschale: Bis 20 Kilometer werden je Kilometer 30 Cent pro Tag (meist 230 Tage im Jahr) berechnet und ab dem 21. Kilometer 35 Cent (seit 2021).

Wie viel Steuererstattung du dadurch erhältst, hängt von deinem individuellen Grenzsteuersatz ab. 

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Ich würde dem Unternehmen einfach mal den Vorfall schildern. Vielleicht verzichtet man ja auf etwaige Kosten unter dem Vorwand, dass du zahlungswillig warst, aber entweder die IBAN nicht richtig war oder du selbst Fehler bei der Überweisung machtest, so dass das Geld zurückkam.

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So blöd es klingt, du bist einfach selbst Schuld.

Mit gesundem Menschenverstand wäre das nicht passiert.

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