wenn die beiden Verträge nahtlos ineinander übergehen, hast du keinen Anspruch auf Alg I, sonst ja.
Du könntest deinen neuen Arbeitgeber bitten, die erste Zahlung vorzuziehen bzw. einen Teil vorab zu überweisen, damit es nicht zu dieser Finanzlücke kommt. Mein AG kam mir hier entgegen.