wenn die beiden Verträge nahtlos ineinander übergehen, hast du keinen Anspruch auf Alg I, sonst ja.

Du könntest deinen neuen Arbeitgeber bitten, die erste Zahlung vorzuziehen bzw. einen Teil vorab zu überweisen, damit es nicht zu dieser Finanzlücke kommt. Mein AG kam mir hier entgegen.

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ich sehe hier Unterschiede je nach Art der Ware, denn nicht jede unterliegt dem Widerrufsrecht von 2 Wochen.

Artikel, die dem Recht unterliegen, können kommentarlos zurückgesandt werden. Der Versender mag nach den Gründen fragen. Die Gründe müssen jedoch nicht angegeben werden.

Die Regelungen sollten hier sein: http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm

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