Antwort
Da deine Tochter ihre Tätigkeit seit mehr als sechs Monaten ausübt, steht ihr der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen zu. In diesem Zeitraum muss der Arbeitgeber auch eine Lohnfortzahlung leisten. Bei einem regelmäßigen Einkommen von 400 Euro, muss dieser Betrag auch im Urlaub weiter gezahlt werden.