Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrem Angestelltenverhältnis das Haupteinkommen erzielen. Somit Sind Sie versicherungspflichtig. Wäre es umgekehrt, dann könnten Sie sich privat versichern. Es heißt nämlich Jahresarbeitentgeltgrenze und somit werden nur die in Abhängigkeit gezahlten Einkommen zusammen gerechnet. Achtung: dazu zählen aber nicht geringfügige Arbeitsverhältnisse wie 400,- Job. Selbstständigkeit oder Gewerbebetrieb erwirtschaftet einen Unternehmergewinn und somit einen Unternehmerlohn.

Wenn Sie privat versichert sein möchten, dann schleißen Sie einen ambulanten und stationären Zusatztarif ab und wählen bei Ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsprinzip. Somit sind Sie beim Arzt Privatpatient Aber auch hier ACHTUNG: Gehen Sie das mit dem PKV Spezialisten gut durch, denn dabei gibt es schöne Stolperfallen!

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