Bei Pfanbriefen denkt man immer, dass der Wertverlust ja eigentlich gar nicht da ist, weil ja eine Immobilie dahinter steckt. So, nun ist aber die Frage welche Immobilien da verbrieft wurden. Bei Irland hängt es wohl deutlich davon ab, welche Bank den Pfandbrief ausgegeben hat. Abschläge und Wertverluste von 50% sind aber keine Seltenheit. Ob die gegründete "Bad Bank" den Verpflichtungen nachkommen kann, wird sich erst zeigen.

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Es gab kürzlich hier eine qualifierte Antwort zu diesem Thema. Schau mal hier, normalerweise müsste das Finanzamt anerkennen. Einspruch einlegen und Dich auf den Paragraphen im genannten Gesetz empfehlen lautet mein Rat! http://www.finanzfrage.net/frage/aufloesung-doppelter-haushalt---was-absetzbar

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Ich würde mich mit dieser Frage an das Bauamt der Stadt Berlin wenden. Bei uns in Bayern (ich lebe auf dem Land) frägt man bei der Gemeinde an und bekommt dann Auskunft, was ohne Behörde geht, was anzeigepflichtig oder genehmigungspflichtig ist.

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Das Darlehen bekommt man nur, wenn man Wohneigentum schafft oder modernisiert. Allerdings kannst Du Dir das angesparte Guthaben auszahlen lassen. Wird kein Kredit in Anspruch genommen, erhöhen die Bausparkassen oft nachträglich die Verzinsung für das Guthaben. Vielleicht also einen solchen Tarif wählen. Dann bleibt weiterhin alles offen an Möglichkeiten.

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Im Netz habe ich dazu gefunden: Leistungsansprüche innerhalb des EWR oder der Schweiz mit Wohnort bzw. gewöhnlicher Aufenthalt

Die Zahlung von Pflegegeld kommt auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnort in anderen EWR-Staaten oder in der Schweiz in Betracht. Für diese Fälle sind die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 17. Februar 1977 (Rechtssache 76/76) zu beachten. Danach besteht der Wohnort in dem Staat, in dem der gewöhnliche Mittelpunkt der Interessen des Versicherten liegt. Dabei ist jeweils auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen. Maßgebende Kriterien sind die Dauer und die Kontinuität des bisherigen Wohnortes, die Dauer und der Zweck des beabsichtigten Aufenthaltes im anderen Mitgliedsstaat sowie die Absichten des Versicherten, die die Zeit nach dem Aufenthalt im anderen Staat betreffen.

Sofern die Vordrucke E 106, E 109, E 120 oder E 121 ausgestellt wurden, kann von einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz ausgegangen werden. Diese Vordrucke sichern die Inanspruchnahme von Sachleistungen bei Krankheit nach dem Recht des Wohnortstaates sowie auch für ggf. vorgesehene Pflegesachleistungen. Der pflegebedürftige Versicherte muss sich allerdings entscheiden, ob er die Sachleistungen nach dem Recht des Wohnortstaats oder das Pflegegeld nach dem SGB XI von der deutschen Pflegekasse in Anspruch nehmen will (vgl. hierzu „Ausgestaltung des Leistungsanspruchs innerhalb der EWR-Staaten und der Schweiz“).

gefunden unter: http://www.deutsche-im-ausland.org/sozialversicherung-im-ausland/pflegeversicherung/leistungsanspruch.html

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Die Banken bieten normalerweise Gründungspakete an, die genau den Bedarf von Existenzgründern abdecken. Auf jeden Fall kann Dir bei Deiner Bank in dieser Hinsicht weiter geholfen werden.

Auf der folgenden Homepage findest Du alle notwendigen Infos zu Kartenabrechnungssystemen und den Anbietern auf diesem Sektor z.B. Easycash, allcash usw. usw.

http://www.tts.bundesfachschule.de/html/zahlungsverkehr.html

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Du mußt Dich an die mit der Bank vereinbarte Zinsbindungsfrist halten. Sonst wird für das Darlehen eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn Du es vorzeitig zurückzahlst. Wenn Du keine Beiträge für die Versicherung mehr zahlst, informiert die Versicherungsgesellschaft normalerweise die Bank und die wird dann schnell bei Dir reklamieren.

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Soweit ich weiß bekommt man nicht in jedem Bundesland über die Landesförderbanken Studienkredite. Auf jeden Fall gibt es die bundesweit über die KfW. Ansonsten las ich im finanztest, dass es nur 5 Landesförderbanken gibt. Mehr dazu unter: http://www.test.de/themen/bildung-soziales/test/Studienkredite-Guenstig-in-die-Zukunft-investieren-1563722-1563836/

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Der Arbeitgeber darf dies, wenn es betrieblich erforderlich ist. Er muß aber alle Kosten tragen, die für Storno und Neubuchung anfallen.

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