Ab dem 5. Jahr der Wohlverhaltensperiode erhält der Schuldner 10 Prozent der vom Treuhänder durch Abtretung erlangten Gelder zusätzlich zu dem pfändungsfreien Betrag. Nach Ablauf des 5. Jahres (also ab dem 6. Jahr der Wohlverhaltensperiode) erhöht sich dieser Bonus auf 15 Prozent. Werbung durch Support gelöscht

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Dies könnte Probleme geben und die Restschuldbefreiung gefärden. § 290 InsO, Versagung der Restschuldbefreiung: ...wird versagt,wenn....der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,... Werbung durch Support gelöscht

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Sie werden nicht an die Kinder weiter vererbt und verfallen auch nicht einfach.

Die Kinder können das Erbe ausschlagen.

Ausserdem: Der Erbe kann mittels einer Nachlassinsolvenz die Haftung auf die Erbmasse beschränken, um zu vermeiden, auch mit dem eigenen Vermögen zu haften. Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen.

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Es kann sein, dass die Pfändung nicht alle Schulden bedient hat. Allerdings können die Inkassoinstitute nicht wahrlos irgendwelche Phantasiegebühren verlangen, was sie aber oft tun. Gebühren unbedingt überprüfen lassen.

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Hier wurde einiges falsch beantwortet oder nicht richtig verstanden. Man sollte eben Fachleute fragen,dies gilt für alle Bereiche.

Wir sprechen hier über den Zeitraum nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens (Wohlverhaltensphase). Hier sollten Sie sich einmal § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO durchlesen wo ganz klar geregelt ist, dass von der Abtretung NUR die "pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge" erfasst, sprich Arbeitseinkommen und Lohnersatzleistungen sind. Sach- und Geldgewinne sind keine Arbeitseinkommen und auch keine Lohnersatzleistungen werden also nicht von der Abtretung erfasst. Genausowenig wie Einkommenssteuererstattungen davon eBundesgerichtshof (BGH) - 12.01.2006 - IX ZB 239/04rfasst werden. Du kannst den Gewinn also behalten. Falls der Insolvenzverwalter also nicht spurt (die meisten Rechtsanwälte haben selbst keine Ahnung) Widerspruch und Beschwerde beim Gericht einreichen. Und wenn Ihr Euch das nächste mal informieren wollt, hier nachschauen oder fragen: Werbung durch Support gelöscht

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Gebotsgrenzen Erster Zwangsversteigerungstermin

Gibt es beim ersten Versteigerungstermin, in dem ein Gebot abgegeben wird , ein Gebot unter 5/10 des Verkehrswertes, wird der Zuschlag von Amts wegen versagt. Liegt das Gebot jedoch zwischen 5/10 und 7/10, kann ein Gläubiger, der bei 7/10 noch zum Zuge gekommen wäre, also Geld bekommen hätte, die Zuschlagsversagung beantragen.

Zweiter Zwangsversteigerungstermin

Hier gelten die Zuschlagsgrenzen nicht mehr. Werbung durch Support gelöscht

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Da ja das ist eine sehr merkwürdige Staffelung. In dieser Kanzlei rechnen sich die Kosten nach Schulden und nicht nach Masse. Werbung durch Support gelöscht

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Nein, so einfach ist es nicht. Zuerst braucht man einmal die Ausbildung dazu. Leider sehen das die öffentlichen und staatlichen Stellen nicht so und nehmen jeden Hans und Franz. So ist dann auch die Beratung und das Fehlergebnis. Ausbildung heisst für mich wenigstens ein BWL Studium,Rechtsanwalt,Dr.der Sozial und Wirtschaftswissenschaften sowie Fachwirte. Darunter ist unseriös.

Dann muss man (um den Schikanen des Staates gerecht zu werden), denn die haben damals als das Gesetzt raus kam alle Angestellten und Beamten die sie sonst niergends brauchten in die Schuldnerberatung und das Gesetzt dann angepasst....eine anerkannte Stelle oder anerkannte Person (sind Rechtsanwälte) sein.

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Es gibt auch Schuldnerberatungen die kostenlos arbeiten, aber so arbeiten sie dann auch. Desweiteren fehlt bei diesen Stellen die Ausbildung und Kompetenz; man sollte diese "Berater" einmal fragen was sie gelernt haben und wie lange ihre Ausbildung gedauert hat. Zudem kommt dazu, dass die Wartezeiten sehr lange sind und sich in dieser Zeit die Schulden vermehren,ganz zu schweigen von den psychischen Belastungen. Bei Fehlern dieser "Beratungen" zahlt man dann am Ende mehr oder man bekommt die Restschuldbefreiung versagt.

Es gibt keine guten Dienstleistungen ohne Geld, denn niemand arbeitet umsonst.

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Dafür gibt es verschiedene Gesichtspunkte. Auch eine Privatperson kann sich strafbar machen,wenn Sie nicht Insolvenz anmeldet,(dies machen wir in unserer Kanzlei immer wieder deutlich) nämlich bei diesem Szenario: Laut Bundesgerichtshof hat der U.schuldner grundsätzlich eine Pflicht zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz, private Insolvenz. Dies, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt seiner minderjährigen Kinder dadurch sicherzustellen, dass ihm Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird.-BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - XII ZR 114/03, ZVI 2005, 188ff-.

Das Thema Insolvenz ist so vielschichtig und kompliziert. Das sollte ein Fachmann bearbeiten.

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Man lässt dir in der wohlverhaltesperiode den Betrag laut Pfändungstabelle. Nicht mehr und nicht mehr und unabhängig ob du sparst oder nicht.

Das Geld das Du sparst ist aber dann Dir und kann nicht gepfändet werden, wenn Du keine neuen Schulden machst.

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Ich würde einen anderen Deal machen, den wir in unserer Kanzlei täglich veranstalten: Die 100.000.-Euro sicher deponieren (am besten einem Strohmann geben,dem man vertrauen kann)

Dann das Haus durch einen Immobilienfachmann unversteigerbar machen lassen und so den Wert reduzieren. Einige legale Konstruktionen machen. Aufgrund der Unversteigerbarkeit sinkt der Preis und weder beim ersten noch beim zweiten Termin möchte jemand das Haus.

Irgendwann (wenn das professionell gemacht wird) bekommt Dein Strohmann das Haus für 30.000.- Du gehst mit den Restschulden in Insolvenz.

Gutes Geschäft oder?

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Definitiv bekommt er keinen Kredit. Wer was anderes sagt ist unseriös und möchte nur Abzocken oder Vorkosten abziehen.

Die einzige Möglichkeit ist der Bekannten oder Verwandtenkreis.

Übrigens, dass in der Wohlverhaltensperiode keine neuen Schulden gemacht werden dürfen ist ein Märchen und wurde von höchstrichterlichen Stelle widerlegt. In unserer Kanzlei werden wir dies jeden Tag gefragt. Allerdings erübrigt sich das Thema meistens, da kein Institut einen Kredit vergeben wird.

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Normalerweise wird das so gerechnet: Der Ehemann verdient 1450.-Euro netto und hat 2 Personen zu ernähren (das Kind und die Ehefrau)..also nicht 1,5 Personen. Also sind laut Pfändungstabelle 1569,99.-Euro pfändungsfrei.

Hier kann man Widerspruch bei Gericht machen (sollte Fachmann machen) um die 2 Personen anerkannt zu bekommen. Denn die Gerichte urteilen unterschiedlich, aber bei nur 400.-Euro Einkommen wird die Ehefrau eigentlich immer als Unterhaltsberechtigt eingestuft. Werbung durch Support gelöscht also lasst Euch vom Insolvenzverwalter nicht an der Nase herumführen. Der hat keine Ahnung.

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Der Gerichtsvollzieher darf devinitiv keine Dinge pfänden die nicht dem Schuldner gehören sondern dessen Lebenspartner. Wenn der Schuldner glaubhaft darlegen kann, dass es sich um Eigentum einer anderen Person handelt, kann der Gerichtsvollzieher nicht pfänden. Das betrifft auch Gegenstände, die noch nicht vollständig abbezahlt sind.

Glaubhaft kann man dies durch Quittungen und Belege darlegen.

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Die Wohlverhaltensphase (die 6 Jahre) beginnt nach der Ankündigung der Restschuldbefreiung. Diese wird durch das Insolvenzgericht angekündigt und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 200 Inso findet statt. Es kann auch nach § 258 Inso oder nach § 34 III Inso statt finden. Es kann bis hierhin eins bis zwei Jahre dauern, wobei diese Zeit mit angerechnet wird.

Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, fällt das an den Insolvenzverwalter gefallene Recht das Vermögen des Schuldners zu verwalten wieder an diesen zurück. Die Vollstreckungsverbote gegen den Gläubiger gelten nicht mehr, die Insolvenz Gläubiger haben ein Nachforderungsrecht laut § 201 InsO. Der Schuldner erhält nun die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurück und die Gläubiger das Recht in dieses Vermögen zu vollstrecken.

Allerdings Wenn der Schuldner eine natürliche Person ist und mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, entfällt das Nachforderungsrecht für die Gläubiger laut § 291 I InsO. Zwangsvollstreckungshandlungen sind während der Abtretungsphase unzulässig, § 294 I InsO.

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Schuldenfrei sein ist definitiv toll und mehr noch. Es ist noch toller Guthaben und einen Notgroschen zu haben. Schuldenmachen bringt nie Vorteile und die Bekannten, welche was anderes sagen sind einfach hohl.

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Ob Allianz oder Pfefferminzia,sie sind alle gleich und zocken nur ab. Man sollte SOFORT kündigen.

Kapitallebensversicherungen legaler Betrug?

Eigentlich schließen sich die Begriffe legal und Betrug ja aus. Das man dies, was die Lebensversicherungen mit Ihren Opfern, ich meinte Kunden, tut dürfte man ungestraft als legalen Betrug bezeichnen. Dies bestätigte auch das Langericht Hamburg (AZ 74 047/83) im Juni 1983 und seitdem hat sich nichts geändert. Natürlich würde ich nie diesen Betrug als Betrug bezeichnen.

Betrachten wir einmal die Fakten: Lebensversicherungen werben mit der Aussage von Renditen von 6 bis 7 Prozent; und/oder mit sogenannten Garantierenditen oder Verzinsungen. Was sie verschweigen ist von was diese Verzinsungen und/oder Renditen erzielt werden. Wussten Sie, dass von den eingezahlten Beiträgen ein beliebig(!) hoher Anteil an Kosten einbehalten werden kann. Wir haben schon Verträge gesehen, bei denen bei Ablauf weniger herauskam, als der Kunde insgesamt an Beiträgen entrichtet hat. Da Sie als Kunde keinen Kontoauszug wie z.B. bei der Bank bekommen, können Sie auch nicht nachvollziehen für welche Dienstleistung wie viel an Kosten aus dem Guthaben entnommen wurde. Also kann man zusammen fassen, dass nur der Betrag - der sogenannte "Sparanteil" - der nach sämtlichen Kosten übrig bleibt, verzinslich angelegt wird. Dieser Sparanteil kann sogar - je nach "wirtschaftlicher Lage" des Unternehmens - durchaus auch einmal 0,- € betragen. Die Verbraucherschützer bestätigen diese Berechnungen, wonach die echte Rendite auf den eingezahlten Beitrag oftmals nur zwischen 1 - 2 % liegt.

Die Höhe der Kosten ist nicht garantiert. Das bedeutet, dass wenn Sie beispielsweise 100,- € monatlich einzahlen, Ihnen die Versicherung von jedem Beitrag z.B. 30% an Kosten einbehält. Die 2,25% Zinsen erhalten Sie dann auf den Sparanteil von 70%. Und jetzt kommt's: Weil die Kosten in solchen Verträgen nicht garantiert(!) sind, kann bei "schlechter wirtschaftlicher Lage" sogar bis zu 100% Ihres Beitrages für Kosten einbehalten werden. Auf den Rest - den sogenannten "Sparanteil" in Höhe von 0,-€ - bekommen Sie dann 2,25% Zinsen. Garantiert!

Eine gängige Praxis der Versicherungsgesellschaften: Wenn Sie als Versicherungsnehmer mit dem Rückkaufswert nicht einverstanden sind und sich mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zur Wehr setzen, müssen Sie sich auf ein langwieriges und kostspieliges Prozessieren gefasst machen. Die Gegenseite finanziert dabei ihre besten Anwälte aus den Beiträgen der Versicherungsnehmer. Diese Art des Umgangs mit reklamierenden Kunden scheint sehr preisgünstig zu sein, denn im Schnitt fließen ca. 15% der Beitragseinahmen der Versicherer in die Abwehr/Nachregulierung von berechtigten Kundenforderungen.

Man muss sich das einmal verdeutlichen: Sie als Kunde mit berechtigten Ansprüchen finanzieren mit Ihrem eigenen Geld den Prozess gegen sich selbst! Seit dem 1. Januar 2007 beträgt der Garantiezins für Lebensversicherungen 2,25 Prozent. Das ist der niedrigste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Auf welches Kapital wird der Garantiezins Lebensversicherung also bezogen ? Vom eingezahlten Beitrag werden Verwaltungs- und Betriebskosten abgezogen. Auch die Prämie für den Berater wird aus diesem Kapital entnommen. Für den Todesfallschutz wird ebenfalls ein Teil entnommen. Am Ende verbleiben etwa 60-75 Prozent der eingezahlten Beiträge. Der Garantiezins der Lebensversicherung gilt nur für diese verbleibende Summe und nicht für die die Gesamtsumme der eingezahlten Beiträge.

Was tut der Staat ? Die Lebensversicherer und der Staat arbeiten hier einhellig zusammen, da der Staat sich hier billige langfristige Kredite verschafft. Man kann also, wenn man in eine Lebensversicherung einzahlt dies als „Steuer für Dumme“ bezeichnen. Deswegen ist die Kapital-Lebensversicherung auch legal.

Lebensversicherung ist sicher? Die Lebensversicherung ist nur ein Versprechen, auf das Sie als Kunde hoffen müssen, dass es irgendwann einmal eingelöst wird. Für die Altersabsicherung (Versorgungslücke) also denkbar ungeeignet. Siehe Pleite der Mannheimer Lebensversicherung.

Warum nur? Der Grund dass die Menschen noch so viele Abschlüsse tätigen, ist die Unsicherheit in den Zeiten von Hartz VI und Riester. Und genau diese Unsicherheit ist vom Staat und den Versicherungsunternehmen gewollt und ermöglicht den Versicherungen weiter legal zu verarschen.

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Bausparen ist Unsinn und Geldvernichtung. Dies hat unsere Kanzlei schon sein Jahren festgestellt und nun schwenken auch endlich Verbraucherschützer ein.

Dies ist ein Artikel von der ARD, der Link steht leider nicht mehr zur Verfügung: Archiv: Miese Zinsen Wie der Bausparvertrag zum Anlageflop wird

Sendeanstalt und Sendedatum: hr, Dienstag, 5. August 2008 im Ersten

Junges Glück: die erste Beziehung, das erste Gehalt; der erste Bausparvertrag. Den lieben wir. 31 Millionen Verträge gibt es derzeit. Es lockt die Wohnungsbauprämie, das Geschenk vom Staat: bis zu 45 Euro pro Jahr. Und dennoch: Hände weg, sagt Verbraucherschützer Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen: “Gerade die jüngeren Bausparer werden auf eine völlig falsche Fährte gelenkt. Der Staat setzt hier völlige Fehlanreize.“ Bausparen zum Sparen - da lohnt sich das Nachrechnen, der Blick auf die Rendite. Mit dem Finanzprofi Arno Gottschalk holen wir Angebote ein.

plusminus testet: Es droht Realverlust Wir gehen zu vier großen Bausparkassen: LBS, BHW, Schwäbisch-Hall und Deutsche Bank Bausparen. Unsere Vorgaben: Wir wollen 15 Jahre lang 150 Euro im Monat sparen. Immobilie ja oder nein? Für alle vier Angebote macht der Experte Gottschalk den Vergleich: Bausparvertrag gegen Banksparplan.

So klingt es in der TV-Werbung: “Altersvorsorge fängt mit LBS Bausparen an; planbar und zinssicher; wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.“ Obwohl wir uns mit der Immobilie noch nicht sicher sind, empfiehlt uns der LBS-Berater: 67.000 Euro Bausparsumme und 0,5 Prozent Zinsen. Nach 15 Jahren haben wir 28.016 Euro angespart. Der Banksparplan: Mit 4,2 Prozent Zinsen sind es hier 37.418 Euro. Das sind 9.402 Euro mehr als beim Bausparen.

Arno Gottschalk von der Verbraucherzentrale Bremen spricht Klartext: “Renditemäßig sind das 0,5 Prozent - real sind Sie ärmer geworden, denn die Inflationsrate wird wahrscheinlich bei 2 Prozent oder mehr liegen.“ Miese Renditen für unser Erspartes auch bei den anderen Bausparkassen: BHW: 1,8 Prozent, Schwäbisch-Hall 1,0 Prozent, Deutsche Bank Bausparen 1,0 Prozent.

Lohnt Bausparen für Häuslebauer? Gottschalk schildert Erfahrungen aus seiner Praxis: „Uns sind immer Bausparverträge empfohlen worden, die zu einem miserablen wirtschaftlichen Ergebnis führen, wenn man nachher die Immobilie nicht kauft.“ Die Bausparkassen überrascht diese plusminus-Recherche nicht. Ihr Argument lautet aber: Bausparen lohnt für Häuslebauer. Die LBS schreibt: „Der Kernnutzen des Bausparvertrages liegt (...) in den günstigen Darlehenszinsen, die der Bausparer sich bereits bei Vertragsabschluss für die Zukunft sichert. Dass er nicht gleichzeitig höchst-mögliche Guthabenszinsen erwarten darf, liegt auf der Hand.“ Auf das günstige Darlehen kommt es also an. Aber steht der Bausparer mit Darlehen wirklich besser da?

Magere Renditen Der Schwäbisch-Hall-Berater ist ehrlich: Zum Sparen ist die Rendite zu schlecht. Bausparen sollten wir nur, wenn wir das Darlehen nehmen. Auch das rechnen wir durch. Wieder Bausparen gegen Banksparplan. Wir brauchen 57.000 Euro. 15 Jahre Bausparen bringen uns 29.187 Euro - 15 Jahre Banksparen 37.418 Euro. Auch hier wieder 8.231 Euro. Da wir diese Summe im Bausparvertrag nicht angespart haben, müssen wir ein höheres Darlehen aufnehmen. 27.813 Euro beim Bausparen gegen 19.582 Euro nach dem Banksparen. Das gleiche Ergebnis bei den anderen Bausparkassen: Die Mager-Rendite während der Ansparphase macht den Vorteil beim Darlehen zunichte. „Rechnet man diese Zinsverluste in der Ansparphase zu den Kosten, sind alle diese Angebote völlig unwirtschaftlich und eine Zumutung und es ist erstaunlich, dass keinem dieser Berater eigentlich klar ist, dass über solche langen Zeiten ein Bausparvertrag einfach nur eine Geldvernichtung ist“, resümiert Gottschalk.

Steuergelder werden verpulvert Warum aber fördert der Staat das unwirtschaftliche Bausparen auch noch mit der Wohnungsbauprämie? Immerhin: rund 500 Millionen Euro kostet das den Steuerzahler Jahr für Jahr. Gerade für junge Sparer lohnt das nicht. Wir besuchen Stuttgart. In Baden-Württemberg sitzen zwei große Bausparkassen. Und hier sitzen auch die großen Befürworter der Wohnungsbauprämie. Wer braucht diese teure Subvention, die auch noch in die falsche Richtung geht? Die Antwort gibt uns der Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Wolfgang Reinhart, CDU, Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund: „Es gibt viele Bereiche in der öffentlichen Finanzwirtschaft, auch in der Steuerpolitik auch in der Subventionspolitik, wo mit mehr Geld viel weniger erreicht wird.“

Im Klartext: weil es noch schlechtere Subventionen gibt als die Wohnungsbauprämie, zahlt man die munter weiter. Der Experte Gottschalk erklärt: „Im Grunde werden hier Steuergelder verpulvert, um eine bestimmte Branche zu fördern; ohne Rücksicht darauf was überhaupt bei den Bausparern ankommt.“ Wer einfach nur Geld zurück legen will, lange spart mit kleinen Beträgen, der macht beim Bausparen ein Minusgeschäft.

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Die Wohlverhaltensphase (die 6 Jahre) beginnt nach der Ankündigung der Restschuldbefreiung. Diese wird durch das Insolvenzgericht angekündigt und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 200 Inso findet statt. Es kann auch nach § 258 Inso oder nach § 34 III Inso statt finden. Es kann bis hierhin eins bis zwei Jahre dauern, wobei diese Zeit mit angerechnet wird.

Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben ist, fällt das an den Insolvenzverwalter gefallene Recht das Vermögen des Schuldners zu verwalten wieder an diesen zurück. Die Vollstreckungsverbote gegen den Gläubiger gelten nicht mehr, die Insolvenz Gläubiger haben ein Nachforderungsrecht laut § 201 InsO. Der Schuldner erhält nun die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zurück und die Gläubiger das Recht in dieses Vermögen zu vollstrecken.

Allerdings Wenn der Schuldner eine natürliche Person ist und mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, entfällt das Nachforderungsrecht für die Gläubiger laut § 291 I InsO. Zwangsvollstreckungshandlungen sind während der Abtretungsphase unzulässig, § 294 I InsO. Werbung durch Support gelöscht

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