Hallo,

ich habe aehnliche Schwierigkeiten, aber da Deine Tochter schon ueber 18 ist, wuerde ich Sie einfach mal selber machen lassen. Sie wird das schon schaffen.

So weit ich weiss, gibt es das Meldegesetz nur in Deutschland und sie abzumelden waere nicht sehr zielfuehrend. Wenn sie nicht genug Zeit in Deutschland verbringt, wird sie sowieso amtswegen abgemeldet. Falls Du das beschleunigst, kannst Du ihr damit schaden. Also einfach mal auf Dich zukommen lassen. Sie ist ja schon volljaehrig.

Gruesse

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6) Dauert die Notlage eines Hilfeempfängers, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der im Ausland in Untersuchungshaft ist oder eine Freiheitsstrafe verbüßt, länger als zwei Monate, so ist vom Eintritt der Hilfsbedürftigkeit an Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes zu gewähren. Absatz 4 bleibt unberührt.

§ 5 Hilfeleistung an einzelne
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