MLP hat den Altersvorsorge-Beratungs-Test der Wirtschaftswoche Heft 20/2009 gewonnen!

Außerdem kann jeder Kunde mit seinem Berater vereinbaren, ob er/sie lieber eine Honorarberatung oder Provisionsberatung wünscht.

Die Unabhängigkeit der MLP-Berater ist ein weiteres Plus. Dieses kann man über den folgenden Link des Ministriums für Verbraucherschutz (www. bmelv.de/cln163/DE/Verbraucherschutz/Finanzen-Versicherung/finanzen-versicherungnode), der zum gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlerregister führt, jederzeit überprüfen.

Ich habe mal den Spaß gemacht und einige MLP-Berater "überprüft", Ergebnis: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO . Ist KEIN Gebundener Versicherungsvertreter und KEIN Mehrfachagent.

Einen ersten Überblick zur Begrifflichkeit: Der Versicherungsmakler ist und versteht sich als unabhängiger, treuhänderischer Sachwalter der Interessen des Kunden. Ab Mai 2007 gelten für Versicherungsmakler durch die "EU-Vermittlerrichtlinie" auch in Deutschland nun noch höhere Anforderungen an die Tätigkeitserlaubnis und die Arbeit eines Versicherungsmaklers. Gleichzeitig wurden aber auch deutlich stärker seine Leistungsmöglichkeiten hervorgehoben. Der Versicherungsmakler arbeitet unabhängig von den Versicherungsunternehmen. Er ist vertraglich nur seinem Kunden verpflichtet. Er gewährleistet eine optimale Beratung und Betreuung seiner Kunden auf der Grundlage eines umfangreichen Produktsortiments von verschiedenen Versicherern. Für seine Mandanten darf er zum Beispiel auch sofortige Versicherungs-Deckung erteilen.

Ich denke, dass auch MLP aus den Fehler der Vergangenheit gelernt hat und sehr schnell dazugelernt hat, wie wichtig UNABHÄNGIGKEIT ist.

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