Mal ehrlich: wer fährt ins Ausland mit Wertgegenständen und den dazugehörigen Rechnungen bzw. Belegen?????????????????????????? Und diese Sache mit "Bewaffneten Überfall" warst du dabei oder hast du eine Kamera in der Wohnung installiert????? Mehr als nur seltsam!
Der volle Versicherngsschutz gilt bis zum letzten Tag der Versicherungsdauer. Wenn etwas in dieser Zeit passiert ist, muss deiner alte Versicherung zahlen. Wenn etwas nach dieser Zeit passieren wird, muss deine neue Versicherung zahlen. Mich würde interessierten - um welche Art der Versicherung es sich handelt.
Hier kommt es auf die Person an die Rücktransportiert werden muss. Bei einem Kind - geht das im Allgemeinen ohne Zusatzkosten. Bei einem Erwachsenen - geht das im Allgemeinen nicht - da lohnt es sich auf das "Kleingedruckte" in der Versicherung zu sehen.
Es kommt hierbei auch auf den einzelnen Fall an. War der Täter betrunken oder nicht zurechnungsfähig wird die private Haftpflicht nicht zahlen! Es muss da eine Anzeige folgen und der Verursacher wird aus eigener Tasche zahlen müssen - was aber letztendlich das Gericht entscheiden wird.