Kinderbetreuungskosten während Maßnahme über AA Reha

Bin von September bis Dezember 2011 in einer sogenannten BOHT - Maßnahme über die Reha-Abteilung des AA gewesen. Die Maßnahme wurde wegen Krankheit durch das AA abgebrochen.

Schon bei Beginn bekam ich nicht die Pauschalbeträge von 130,00 Euro monatlich pro Kind bezahlt, weil dies in der Reha-Leistung nicht pauschal berechnet wird. Da ist es auch egal, dass der Krippenplatz weit mehr als die 130 Euro kostet. Ebenso bekam ich auch hier schon nur einen Teil der Kinderbetreuungskosten für den Monat September überwiesen, da die Maßnahme für mich Mitten im Monat begann. Das lie0 sich noch mit der Krippe und dem Hort regeln.

Die Maßnahme wurde zum 18.12. abgebrochen und nachdem ich erst auf Nachfrage bei meiner Reha-Beraterin (die sich sofort kümmerte) endlich zum 10.01. mein restliches Übergangsgeld erhalten habe (und dann noch falsch, weil ein Buchungsfehler gemacht wurde -- ich bekam das Geld für den Träger, der Träger meins) bekam ich auch endlich den Abbruchsbescheid samt Aufrechnung der Überzahlungen.

Dort zieht man mir für die restlichen Tage im Dezember, die ich nicht mehr teilgenommen habe, ein Teil der Betreuungskosten ab.

Kann mir jemand sagen, in wie weit das rechtens ist, dass Kinderbetreuungskosten auf ein dreißigstel berechnet werden? Ich kann dazu nirgends etwas im Netz (zum Bsp. Gesetzestexte §54 SGB IX) finden. Und ich möchte, bevor ich meinen Widerspruch schreibe, dazu gern nähere Informationen haben.

Kann mir jemand helfen?????

Danke für eure Antworten

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Warum soll das Amt Kinderbetreuungskosten für die Tage zahlen, an denen Du an der Maßnahme nicht mehr teilgenommen hast. Ich glaube wir brauchen da keine Gesetzesgrundlage suchen. Es wäre einfach nicht fair, wenn Du das Geld Geld behalten dürftest.

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Nein den Anspruch verlierst Du nicht, ausser du bist schon über 27 Jahre!

Normalerweise bekommt man Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Aber gemäß § 48 Abs. 4 SGB VI lbekommt man Waisenrente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei:

  • Schulausbildung oder Berufsausbildung,
  • Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres!
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Es fallen unter Umständen für die Beteiligten Gebühren für einen "Buchungsposten" an, je nach Kontomodell. Viele zahlen ja einen Grundpreis und damit sind die monatlichen Buchungen abgedeckt. Für Business-Kunden ist es ebenso, normalerweise vereinbaren die mit der Bank so eine Art "Flatrate". Die Einrichtung eines Lastschrift ist auch nicht aufwendinger, als wenn man eine Überweisung tätigt oder einen Dauerauftrag einrichtet.

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Pardon! Meine Frage ist mir aus dem Text gerutscht! Wie schätzt Ihr die Aktie ein? Apple ist ja auch immer wieder negativ in den Schlagzeilen!

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Aus meiner Sicht ist es eine Mischung aus Finanzierung und Leasing:

Hier erfährst Du mehr: http://www.kreditklick.com/lexikon/auto-mietkauf.html

Der Mietkauf "Auto Mietkauf ist eine besondere Art, wie ein Wagen finanziert werden kann. Dabei ist es wichtig, dass die vorher bezahlten Werte mit in den Kauf ein berechnet werden können. Bei einem Auto Mietkauf wird ein Fahrzeug erst zu bestimmten Konditionen gemietet und kann dann nachher komplett erworben werden.

Diese Methode ist gerade dann praktisch, wenn jemand einen Wagen erst einmal über eine gewisse Zeit fahren möchte, eher er sich dazu entscheidet, das Fahrzeug selbst komplett zu erwerben. Grundsätzlich ist der Auto Mietkauf sehr attraktiv, was daran liegt, dass die einzelnen Fahrzeuge sehr lange zur Probe gefahren werden können. Normalerweise dauert eine Probefahrt nur wenige Stunden – wer sich hingegen für einen Auto Mietkauf entscheidet hat die Option, einen Wagen über mehrere Wochen, oder aber auch über einige Monate hinweg zur Probe zu fahren, ehe er sich dann dazu entschließt, den kompletten Wagen zu erwerben.

Die Konditionen, die für den Kauf des Fahrzeuges festgelegt werden, werden meist schon vor der Miete angeboten. Somit weiß der Kunde, nach welchem Zeitraum der Miete er den kompletten Wagen zu welcher Restsumme erwerben kann. In der Regel wird dabei auch gleich eine mögliche Finanzierung angeboten. Wer Interesse daran hat, den Wagen über einen Kredit zu finanzieren, der kann dies somit ohne Probleme erledigen.

Grundsätzlich werden Kredite häufig verwendet, wenn ein komplettes Fahrzeug abbezahlt werden soll. Es lohnt sich dabei, die Zinssätze zu beachten. Gerade wenn ein Wagen vorab schon einige Monate gemietet wurde, ist es zu empfehlen, darauf zu bestehen, dass wenige, oder gar keine Zinsen für den Auto Mietkauf Kredit bezahlt werden. Die Laufzeit sollte so angesetzt werden, dass der Wagen selbst nicht zu alt ist, wenn er komplett bezahlt ist.

Auch der Restwert sollte mit berücksichtigt werden, wenn ein Auto Mietkauf in Betracht gezogen wird. Es ist wichtig, dass auch darauf geachtet wird, dass der Wagen selbst fehlerfrei läuft. Wenn der Motor Probleme macht, oder aber auch andere Probleme vorliegen, sollten diese rechtzeitig behoben werden, oder aber auch vom Fahrzeug Abstand genommen werden.

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Hier kann Dir geholfen werden:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/steuern-fuer-unternehmer/tipps/steuertipps/steuerliche-freigrenzen-freibetraege-pauschbetraege-hoechstbetraege-uebersicht.html

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Sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010: Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sind ab 2010 nur noch dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Steuerzahler relativ geringe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Grundversorgung aufwendet. Dabei gilt folgende Höchstbetragsregelung:

•1.900 Euro beträgt der Höchstbetrag für Angestellte, Rentner, Beamte, Pensionäre und mitversicherte, nicht berufstätige Partner

Dieser Personenkreis kann "sonstige Vorsorgeaufwendungen" (z.B. Beiträge zu Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht- und Lebensversicherungen) insoweit absetzen, bis die Höchstbeträge von 1.900 Euro oder 2.800 Euro im Jahr ausgeschöpft sind. Achtung: Sind die gezahlten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung höher als die vorstehenden Höchstbeträge, dann sind diese Beträge in tatsächlicher Höhe - auch über die Höchstbeträge hinaus - in der Steuererklärung absetzbar. In diesem Fall bleiben aber alle anderen "sonstige Vorsorgeaufwendungen" steuerlich unberücksicht.

Günstigerprüfung bei Steuererklärung für 2010 bis 2019 Um sicherzustellen, dass durch die Systemumstellung keiner schlechter gestellt wird, soll das Finanzamt für die Jahre 2010 bis 2019 eine Günstigerprüfung durchführen. Das Bürgerentlastungsgesetz sieht daher für den Zeitraum 2010 bis 2019 eine so genannte Günstigerprüfung vor. Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall vom Finanzamt geprüft wird, ob die bisherige oder die neue Rechtslage (ab 2010) für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Die Günstigerprüfung bezieht auch das bis Ende 2004 geltende Recht ein. Wer eine Steuererklärung einreicht, erhält somit den "alten" Sonderausgabenabzug aus der Zeit vor 2005, wenn dieser günstiger ist.

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sonderausgaben-checkliste.htm

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Dein Thema ist kritisch: Das Wesentliche zum Thema hier als Auszug: Falls der Bezieher einer Erwerbsminderungsrente eine geringfügige abhängige Beschäftigung oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen möchte, so muss er das unverzüglich seinem Rentenversicherungsträger melden. Sollte sich herausstellen, dass der Rentner schon geraume Zeit, ohne das gemeldet zu haben, arbeitet, kann ihm die EU Rente sogar rückwirkend entzogen werden. Arbeitet jemand mehr Stunden, als er offiziell arbeiten kann, wird ihm die Rente ebenfalls entzogen. Arbeitet ein EU Rentner mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden, werden seine Bezüge in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt. Der während der aufgenommen Beschäftigung erzielte Verdienst darf die Höhe von 350 Euro nicht überschreiten. Das trifft für beide Formen der Erwerbsminderungsrente zu. Da man die Renten nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen braucht, darf je mehr hinzuverdient werden, desto geringer der in Anspruch genommene Rententeil ist. Falls die Rente in voller Höhe gezahlt wird und der Hinzuverdienst 400 Euro übersteigt, wird die Rente gekürzt.

mehr unter:http://www.rententips.de/rententips/berufsunfaehigkeit/eu-rente/index.php

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Folgende Infos habe ich auf WELT -online- gefunden: http://www.finanzfrage.net/frage/investition-in-kanadischen-finanzmarkt-einstieg-ueber-fonds-moeglich

Hier werden einzelne Fonds augeführt, Infos über Performance, Rating, Kosten, Risiko usw. sind enthalten.

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Willst Du nun Teilzeit oder Elternzeit machen?

Auch Führungskräfte haben Anspruch auf Elternzeit. Jeder wird Verständnis haben, wenn man als Vater auch zwei Monate in Elternzeit geht. Ob man als Teilzeitmitarbeiter noch weiterhin Führungskraft sein kann, das hängt vom Team und vom Chef ab, wie gut der Laden organisiert ist. Ansonsten sollten Führungskräfte natürlich für ihre Mitarbeiter da sein. Jeder wird aber Verständnis haben, wenn man als Vater auch zwei Monate in Elternzeit geht.

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Das Gehalt wird weiterhin vom Arbeitgeber bezahlt. siehe auch: http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft.html

Nach dem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest - die Bescheinigung einer Hebamme genügt nicht. Durch das individuelle Beschäftigungsverbot soll gewährleistet werden, dass eine werdende Mutter sofort aufhört zu arbeiten, wenn auch nur das kleinste Risiko für sie oder das Kind auftritt. Schwangere sollen nicht wegen des finanziellen Verlustes durch das geringere Krankengeld sich oder ihr Baby in Gefahr bringen, indem sie weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.

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Bitte entschuldigen Sie meine bereits geschriebene Antwort. Es gingen Ihnen ja nicht um eine Adoption, sondern um ein Patenkind.

In diesem Fall würde ich die Rwchenschaftsberichte der Agenturen, die Patenschaften anbieten genau prüfen, um zu sehen, welche Verwaltungsaufwendungen etc. anfallen, und welcher Prozentsatz der Patenbeiträge, dann wirklich beim Kind ankommt.

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Der Gang zum deutschen Jugendamt ist die Vorstufe, um eine Adoption, egal ob Inland oder Ausland, zu ermöglichen. Dort hilft man Dir sicher auch weiter, eine seriöse Agentur, zu finden, die ausländische Kinder vermittelt. Meines Wissens, sind die Jugendämter ebenfalls eingeschalten, sie kooperieren mit den Agenturen, wenn ausländische Kinder vermittelt werden.

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