Hier würde ich mal bei der Versicherung nachfragen. Ist von der Logik her nicht einzusehen, wenn die Versicherung keinen Kapitalwert darstellt., sonst kann man sie pfänden, aber Kündigen???? helgesch
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Erstens: liegen die EUR 165 im Rahmen des erlaubten Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld??? Frage beim Amt an!!! Zweitens: Die Pfändungsgrenze liegt wahrscheinlich über Deinem Einkommen. Es gibt eine Tabelle dafür (Internet). Du solltest Dich immer bei den betroffenen Stellen, wie z.B. Arge informieren. Wahrscheinlich wird Dir von dort die Leistung gekürzt, allerdings nicht um den vollen Betrag, da dann der Anreiz des Zuverdienstes entfallen würde. Gruß helgesch
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Meiner Erfahrung nach leben nicht alle Versicherten im Bundesland der Versicherung. Es gibt auch Versicherungen, die nicht überall Geschäftsstellen haben. helgeschh
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