Risikolebensversicherung gekündigt vom Insolvenzverwalter

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist schlichtweg nicht rechtens ! Nach dem Imsolvenzrecht dürfen nur kapitalbildene Formen gekündigt werden und der Insolvenzmaße beigefügt werden ! Außer Riestervorsorgen (Hartz 4 /Insolvenz Sicherung) Eine Risiko erfüllt keiner dieser Charistika ! Zumal (und jetzt kommst..!) der Staat dafür aufkommen müßte, wenn der Tod eintritt..In der sogenannten "Aufbauphase" in der Insolvenz darf sogar (mit Zustimmung) einer Vorsorge nach Riester ins Auge gefaßt werden ! Auch eine Risiko gehört dazu...Insolvenzverwalter lesen meist nur "Ihre kapitalbildene Form.." und überlesen gerne "Überschussverrechnung" ..und "nur bei Todesfall" in der Police !

Ich glaube ,das ist jemand zu voreilig und könnte deswegen auch Ärger bekommen. Verwaltung heißt nicht "alles kündigen ,weil ich das so sage" ..Umkehrschluß ist nämlich ,das sie bis zum Ende der Insolvenz keine neue Risiko bekommen würden ..(wegen der Eintragung in der Schufa ! ) HG DerMakler

Ja, ich glaube auch, dass in diesem Fall der Insolvenzverwalter zu voreilig gehandelt hat und jetzt weiß er nicht, wie er die Kündigung begründen soll.

Angeblich, so die Aussage der Kanzlei, dürfe die Risikolebensversicherung nicht freigegeben werden, da ich Versicherungsnehmerin bin.

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@Global

Tja, voreilig ist kein Ausdruck..unüberlegt..ich hoffe ,sie können ihn dahingehend zur Rede stellen ,wenn die Kündigung noch nicht mehr als 4 Wochen vergangen ist ,zurücknehmen lassen ! ?

Freigeben ? Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun ! Hier geht um eine Todesfallleistung für Ihre Person und nicht Vermögensansammlung ,die Ihre Insolvenz gefährden könnte !

Danke für den Stern und das Kompliment ! Freue mich weitergeholfen zu haben ! HG DerMakler

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@DerMakler

Auf mein Schreiben, mir bitte den Kündigungsgrund für die Risikolebensversicherung mitzuteilen hat der Insolvenzverwalter nicht geantwortet. Bei meiner telefonischen Nachfrage teilte man mir dann ja mit, dass bei Insolvenzangelegenheiten immer die Lebensversicherungen gekünndigt werden. Offensichtlich hat sich bei der Kanzlei die "Routine" eingeschlichen und es wird alles gekündigt, was Lebensversicherung heißt. Man ist auch nucht bereit die Kündigung zurückzunehmen; angeblich ginge das nicht.

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@Global

Na prima, was ist denn da los ! ? Pauschal ne "Lebensversicherung" zu kündigen ,ist schlichtweg Falsche Berufliche Vorgehnensweise des Insolvenzbüro / Verwalters ! Legen sie die Sachlage per Brief da und begründen sie Ihre "Beschwerde" (Vorsicht, er /sie ist ja noch länger Ihr "Verwalter") damit ! Wann gekündigt wurde ,erfahren sie auch selbst bei Ihrer Versicherunggesellschaft ! Reaktivierung sind innerhalb von einem Monat möglich ! Alternativ : Jemand (Nahestehendes) erbarmt sich als Versicherungsnehmer und "nimmt" sie als versicherte Person in einer Risikoversicherung auf..

HG DerMakler

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@DerMakler

Die Versicherungsgesellschaft hat mich über die Kündigung informiert, da ich ja weiter zum Monatsersten den Beitrag überwiesen habe. Die zuviel gezahlten Beiträge hat man mir dann zurückerstattet. Nachdem mich die Versicherungsgesellschaft über die Kündigung in Kenntnis gesetzt hat, habe ich meinen Insolvenzverwalter angeschrieben; die Sachlage dargelegt und nach dem Grund der Kündigung gefragt. Wie schon erwähnt, wurde mir auf mein Schreiben nicht geantwortet - Auskunft bekam ich erst nach telefonischen Rückfragen. Danach habe ich mich bei der Versicherung nach Alternativen informiert und die haben mir genau deinen Vorgeschlag gemacht - jemand anderen als Versicherungsnehmer zu nehmen.

Aber wie Sie schon angemerkt haben, der Insolvenzverwalter ist noch länger für mich zuständig, deshalb "darf" man sich nur ganz vorsichtig "beschweren"!

Jedenfalls weiß ich jetzt zumindest, dass nicht ich falsch lag, sondern der Verwalter falsch vorgegangen ist.

Vielen Dank für die Informationen.

HG Global :-)

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Hier würde ich mal bei der Versicherung nachfragen. Ist von der Logik her nicht einzusehen, wenn die Versicherung keinen Kapitalwert darstellt., sonst kann man sie pfänden, aber Kündigen???? helgesch

Okay, das finde ich ehrlich gesagt ne Schweinerei. Da die Versicherung ja eh nichts abwirft. Wie es sich hier allerdings genau verhält, kann ich dir leider nicht genau sagen...

Ganz genau - die Versicherung wirft nichts ab; also hätte man sie mir nicht kündigen müssen.

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