U-Haft bedeutet ausgeschrieben Untersuchungshaft und wie es der Name schon sagt, wird in diesem Zeitraum bis zum eigentlich entscheidenen Gerichtstermin „untersucht“, d.h. es ist eine Ermittlungsmaßnahme im Rahmen der Ermittlung einer Straftat. Wenn dann die offizielle Freiheitsstrafe beschlossen wird, redet man von der Strafhaft. Wenn man in die U-Haft kommt, ist es meistens aber so, dass die offizielle Freiheitsstrafe sehr wahrscheinlich ist.
Antwort
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Ich „musste“ sogar eine Zeugenaussage tätigen, mit 15 Jahren, ohne Einverständnis der Eltern. Ich denke, dass man, nach dem Unterschreiben der Aussage, nicht viel ändern kann.