Was genau passiert, wenn das Finanzamt durch Kontrollmitteilung o.ä. erfährt, dass jemand, der bisher nie veranlagt wurde, in der Vergangenheit kleinere Beträge aus freiberuflicher Tätigkeit erhalten hat? Wird derjenige dann erstmal zu einer Stellungnahme oder Abgabe einer ESt-Erklärung aufgefordert, oder besteht direkt der Verdacht der Steuerhinterziehung? (Es geht um Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die nicht angemeldet wurde, die Gesamteinkünfte waren so gering, dass keine Steuer anfiel.)