Natürlich hast Du Anspruch auf LFZ im Krankheitsfall genauso wie Du einen Anspruch auf bezahlten Urlaub hast. Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 ff Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Den gesetzlichen Urlaubsanspruch findest Du im Bundesurlaubsgesetz. Ich würde Deinem AG mal einen dezenten Hinweis auf diese gesetzlichen Regelungen geben. Falls er sich weiterhin weigert müßtest Du eventuell einen Anwalt einschalten und Deine Rechte einklagen.

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