Um eine Pflegestufe zu bekommen, muss man - prognostisch - mindestens 6 Monate pflegebedürftig sein. Einen Antrag stellen, kann man aber trotzdem, kostet nichts. Im Zweifesfall kann man sich auch erst mal an einen Pflegedienst wenden, die kennen sich in jedem Fall besser aus als ein Laie. Hilfsmittel verordnet der Hausarzt, manchmal noch das Krankenhaus vor der Entlassung (dort nach dem Sozialdienst fragen). Die Hilfsmittel sind aber nicht an die Pflegestufe gebunden. Manchmal kann ja auch eine Reha helfen.

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Wie oft die Begutachtung wiederholt, wird entscheidet die zuständige Pflegekasse; dem kann man sich nicht entziehen. Und: zwei pflegebedürftige Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, können durchaus beide Pflegegeld bekommen. Das richtet sich ja nach dem Hilfebedarf der betroffenen Person. Sie können nur nicht gegeseitig als Pflegeperson (das ist die Person, die die Hilfe leistet) eingesetzt werden.

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Im Prinzip ist es so: der Pflegebedürftige steht im Versicherungsverhältnis mit der Pflegekasse. Nur er selbst oder sein gesetzlicher Vertreter kann Pflegegeld beantragen und nur an ihn wird auch das Pflegegeld überwiesen. Wieviel der Pflegende davon erhält entscheidet letztendlich der Pflegebedürftige. Gut wäre, sich vorher über einen "Preis" zu einigen. Falls man zu keiner zufriedenstellenden Einigung kommt, muss der Pflegende am Ende entscheiden, ob es sich für ihn lohnt "für d a s s Geld d i e Leistung zu bringen". Schlecht ist immer, wenn man sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet. Aber wenn der Angehörige, die Leistung nicht bringen kann oder wil, muss sich der Pflegebedürftige eben einen Pflegedienst suchen, in dem Fall wird nur noch Sachleistung erbracht (d. h. der Pflegedienst rechnet mit der Kasse direkt ab), dann wird meist noch eine Zuzahlung fällig, denn professionelle Pflegedienste leben auch nicht von der Luft. Das wird dann teurer. Man sollte sich schon überlegen, dass der Pflegenden nicht nur einen symbolischen Stundenlohn erhält, da die Pflege ,die von Angehörigen geleistet wird, häufig viel umfassender und liebevoller ist, als von fremden Personen. Ich habe die Erfahrung gemacht: wer allzu kleinlich und geizig ist, muss sich nicht wundern, wenn die Leistung, die er erhält auch "klein" ausfällt.

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Hallo Bernhard62, erstmal wünsche ich Dir gute Besserung! Allein die schwere Diagnose und die benötigte Haushalthilfe reichen sicher nicht für die eine Pflegestufe. Um von der Pflegeversicherung Geld oder Sachleistung (Hilfe durch einen professionellen Pflegedienst) zu bekommen, muss zusätzlich ein Hilfebedarf in mindestens zwei verschiedenen Bereichen (Körperpflege, Kleiden, Mobilität, Nahrungsaufnahme bzw. Ausscheidung) bestehen. Dass heißt man muss in diesen Bereichen auf fremde Hilfe angewiesen sein und das mindestens für die Dauer von 6 Monaten. Bei sehr schweren Erkrankungen, wie z. B. Krebs, sind die 6 Monate sicher anzunehmen. Aber der Hilfebedarf muss nachgewiesen werden. Haushalthilfe ist in jedem Fall eine Privatleistung, die der der sie in Anspruch nehmen möchte auch selbst finanzieren muss. Im Zweifelsfall kann man immer bei der Zuständigen Pflegeversicherung einen Antrag stellen, die schicken dann einen Gutachter vorbei, der die Sachlage klärt. Ein Versuch kostet nichts. Schlimmstenfalls bekommt man eine Ablehnung. Ich hoffe, dass die Antwort Dir weiterhilft.

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Ich finde das Betreuungsgeld gut, weil

die Mütter so nicht gezwungen sind das Kind in die Krippe zu schicken und sich den Schikanen der Arbeitgeber auszusetzen. Mütter - besonders von kleinen Kindern - werden auf den Arbeitsstellen selten freundlich behandelt. Dazu kommen immer noch die Sorgen um Haushalt, Geld und natürlich um die Kinder. Wer sich diesem Stress aussetzen muss, gerät doch schnell an die Grenzen seiner Belastbarkeit, hat am Ende nichts von den Kindern und die Kinder haben nicht viel von der Mutter. Ich jedenfalls bin gezwungen zu viel zu arbeiten und wäre lieber zuhause geblieben. Wenn die Kinder alt genug sind kann man immer noch nach und nach wieder in den Beruf einsteigen. Mir ist zuhause nie die Decke auf den Kopf gefallen.

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