@guppy194 danke auch dir guppy für deine antwort. jedoch war mir das ja klar, dass das grab praktisch an die erben vererbt wird! meine frage war: wie sieht es aus, wenn ich das erbe ausgeschlagen habe, keine rechte, dann auch keine pflichten für das grab oder?

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@privatier danke für den link. hier streiten sich scheinbar wirklich die "halbgötter". es geht aber zunächst nicht um die kosten (wobei das sicherlich auch bald ein punkt sein wird .....), die das grab (es geht um das grab der großmutter, welches unsere verstorbene mutter ja weitervererbt hat ....) verursachen könnte, sondern um die frage, bin ich durch die erbausschlagung "außen vor", will heißen, meine beiden geschwister haben doch das grab der oma nun "mitgeerbt" und icht ich, oder?

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