Eine im BGB nicht verwendete Formulierung : Zwischenmieter ! handelt es sich hier um eine befristete Vermietung, dann sind zuvor die Gründe der Befristung zu prüfen, ansonsten führt diese "Zwischenvermietung" leicht zu einem unbefristeten MV. Kaufpreis VB 5% Nachlass, wenn die Befristungsgründe rechtssicher sind, 10% wenn hier geschludert wurde, denn nach Eigentumsübergang kann Eigenbedarf als Kündigungsgrund geltend gemacht werden.
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