sofortüberweisung.de kannst du bedenkenklos vertrauen. keine ahnung was du für ein tan verfahren hast. bei welcher bank bist du denn ? bei mir hat es bisher immer geklappt, egal ob mit tan liste oder generator.

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hast die qual der wahl. an deiner stelle würde ich zuschlagen, wenn der kurs über die 38 tage hoppst mit stoploss bei 200 tageslinie.

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unkomplizierteste lösung wäre über lohnsteuerkarte. gibst einfach beim arbeitgeber ab, der zahlt dann eine nebenkostenpauschale von ca 30 % und gut ist. deine einnahmen einfach in deiner einkommensteuererklärung angeben. wirst wohl etwas lohnsteuer zahlen müssen. gibt gehaltsrechner ...einfach mal googlen. 2.job ist steuerklasse 6.

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man zahlt immer in landeswährung. am besten die kreditkarte überhaupt nicht benutzen. ec karte hat immer einen besseren wechselkurs!!! und geringere gebühren. also cash am automaten ziehen und bar zahlen.

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> Kann mir jemand sagen wieso das so > lange dauert?

weil die mehrere hundert neuanmeldungen / tag erstmal abgearbeitet werden müssen. bei mir hatte die anmeldung knapp 4 wochen gedauert.

cortal consors ist einfach nur teuer.

die brokerwahl hängt natürlich davon ab, was du handeln willst. Als es bei Fuk-o-shima zur sache ging und ich den meine os bei flatex loswerden wollte, habe ich häufig keine realtimekurse bekommen und musste nach jeder kursanfrage neu einloggen und eine session tan generieren. zu guter letzt habe ich dann feststellen dürfen, dass du über die direkthandelspartner nur 26x/tag einen echtzeitkurs anfragen kannst. Das ist einfach nur lächerlich.. auch die abgeltungssteuerbuchungen erfolgen nicht in echtzeit wie z.b. bei consors.

grundsätzlich würde ich jedem empfehlen einen günstigen broker im ausland zu suchen. bessere preise und kein stress mit abgeltungssteuer. futures statt optionsscheinen ... z.b. interactive brokers. kannst meisten aktienauch direkt kaufen /shorten mit 0.01 cent spreads.. was will man mehr !??!

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danke. habe passende antwort nun gefunden:

Allgemeiner Verlust-Verrechnungstopf:

Verluste und negative Beträge aus Kapitalanlagen dürfen mit anderen positiven Kapitalerträgen verrechnet werden, auch mit Zinsen, Dividenden und sogar Aktiengewinnen.

Aktien-Verlust-Verrechnungstopf:

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit Zinsen und Dividenden.

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kthjtzjtzjtz

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