Hallo,
du solltest in jedem Fall eine Steuererklärung für die betroffenen Jahre nachreichen.... denn rein rechtlich gesehen bist du ja offenbar verpflichtet. Im Extremfall könntest du sonst ein Steuerhinterziehungsverfahren an den Hals gehängt bekommen.
Da das Finanzamt dir noch keinen Verspätungszusclag festgesetzt hast, musst du auch mit keinerlei zusätzlichen Strafen rechnen.
Solltest du jedoch steuer nachzahlen müssen, werden diese ab etwa dem 15. Monat nach Beginn des Veranlagungszeitraums verzinst, was zu einer höheren Belastung für dich führen würde, als wenn du sie rechtzeitig eingereicht hättest.
Solltest du im Gegenteil dazu Steuern erstattet bekommen, würden auch diese, jedoch zu deinem Vorteil, verzinst werden.
Liebe Grüße, gatschetto