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frlRenate

08.10.2009
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foxie52
27.10.2009, 16:04
Mietvertrag nur mit einer Person - darf dann nur diese Person die Wohnung bewohnen?

Wenn man einen Mietvertrag über eine Wohnung mit einer Person schließt, ist dann damit auch gesagt, dass nur diese Person die Wohnung benutzen darf? Oder dürfen mit ihr auch der/die Freund/Mann/Frau/Kinder mit einziehen?

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Antwort
von frlRenate
28.10.2009, 20:40

Natürlich dürfen Ehegatten und minderjährig Kinder mit in die Wohnung ziehen. Und das sogar ohne Genehmigung des Vermieters. Denn in Deutschland ist es üblich, dass Eheleute in einer Wohnung wohnen. Bei Freunden/innen und volljährigen Kindern muss Du Dir die Genehmigung des Vermieters holen. Er hat ein Recht darauf zu wissen, wer sonst noch (außer der eigenen Familie) in Deiner Wohnung wohnt.

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mariakoch
27.10.2009, 16:32
Warmmiete - Kaltmiete?

Was versteht man unter einer Warmmiete - was unter einer Kaltmiete?

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Antwort
von frlRenate
28.10.2009, 20:36

Na, die Kaltmiete ist die Miete ohne weitere Zusatzkosten wie Heiz- und Betriebskosten, Wasserkosten. In der Warmmiete ist das alles bereits enthalten. Klar?

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