Es geht mir bei der Frage nicht um SV-Freiheit, diese steht sicher, sondern wie wird die Beitragsbemessungsgrenze angewendet, pro Monat, oder dann jährlich.

In den Monaten nach der Gehaltserhöhung (über die Beitragsbemessungsgrenze) habe ich logischerweise nicht den vollen Prozentsatz bezahlt, sondern den Höchstbetrag.

Wenn mann aber alle Monate summiert, ist die (12 x fache) Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Also waere theoretisch der volle Prozensatz wieder fällig und ich muss jetzt schon anfangen zu sparen. Ist das der Fall?



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