Hier ist ein Rentenrechner, ergänzend zur Antwort von Primus: http://www.brutto-netto-rechner.info/witwenrente.php
Wenn die Rente nicht ausreicht, zahlt der Staat eine Grundsicherung von maximal 890 Euro. Die Kinder müssen nicht aufkommen. Wenn diese aber mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen sieht es anders aus. Dann bekommen die Eltern die Grundsicherung nicht, das Sozialamt zahlt, fordert das Geld aber von den Kindern zurück.
Die Steuer ist dort zu entrichten, wo man lebt und arbeitet. Also Spanien. Beziehst Du noch Einkünfte in deutschland, z.B. aus vermietung etc. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien. Hier sind hilfreiche Infos für Dich:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54090/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2011/02/20110203__PM3.html?__nnn=true
Zur Höhe der Besteuerung einer Abfindung in Spanien habe ich leider nichts gefunden.
Aufgrund einer erteilten Vollmacht erbt man nicht automatisch! Keine Sorge also. Man muss die Vollmacht ja auch nicht ausüben. Der Vollmachtgeber widerruft in der Regel eine erteilte Vollmacht.