Hallo,

ich weiß, die Frage geistert schon länger hier rum, aber ich habe eine Anschlussfrage, die sich auf die Diskussion bezieht, deshalb poste ich es mal hier, vielleicht lesen es die Beteiligten ja noch...

Ich habe nun schon öfter gehört (wie sich hier ja auch alle Antwortenden soweit einig sind), dass man eben seinen Kleinunternehmerstatus verliert, wenn man in einem Jahr mal mehr als 17.500€ Umsatz hat.
Nur verstehe ich den Gesetzestext so, dass als zusätzliche Bedingung auch gegeben sein muss, dass man im Jahr danach über 50.000 an Umsatz haben muss. Aus §19 UstG, Absatz 1:

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern […] nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Heißt das nicht, dass ein Jahresumsatz von (um beim Beispiel des Fragestellers zu bleiben) 25.000€ einen den Kleinunternehmerstatus noch gar nicht automatisch zum nächsten Jahreswechsel verlieren lässt, solange man im Folgejahr nicht über 50.000€ Umsatz macht?

Sorry, falls die Frage dämlich ist – ich lasse mich gerne eines Besseren belehren; ich habe diesen Zusatz zu den 50.000 nur noch nie so ganz verstanden bzw. warum er in diesen Diskussionen nie zur Sprache kommt.

Danke!

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