Das hängt von der Art der eingereichten Rechnung und dem Tarif ab.

Wenn es die erste Erstattung für eine größere Behandlung ist (nicht PZR) kommt es öfters zu Wartezeiten von mehren Wochen. Bei der ersten Erstattung schauen viele Zahnzusatversicherungen besonders genau, ob die Gesundheitsfragen im Antrag richtig beantwortet wurden.

Gerade bei sehr guten Zahnzusatzversicherung, die 80 % und mehr erstatten kommt dies öfters vor. Bei größeren Rechnungen gibt es auch Zahnarzt-Rückfragen.

Nach dem Einreichen der ersten Rechnung geht es aber in der Regel wesentlich schneller.

Aber man sollte sich sicherheitshalber auf etwas Wartezeit einstellen.

Hier noch ein paar Infos zu Wartezeiten und Begrenzungen

http://www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung/id/54

viele Grüße

Florian Meier

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Früher gabe es fast nur Zahnzusatzversicherung die im Bereich 50-60 % - mittlerweile gibt es wesentlich bessere Tarife die an die 100 % kommen. Diese sind natürlich auch teurer. Wir haben deswegen einen Benchmark entwickelt, der unter Berücksichtigung der Leistungsbegrenzungem einen realen Erstattungswert berechnet. Das basiert auf einem medizinischen Leistungsfall-Korb der Behandlungen über einen Zeitraum von 4 Jahren enthält. Es gibt derzeit ca. 10 Tarife die hier zwischen 80-99% erstatten - hier die Test-Übersicht: http://www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung_test

viele grüße

florian

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Hi, die Sache ist eigentlich ganz einfach. Fast alle Zahnzusatzversicherungen haben eine Wartefrist für Zahnersatz von 8 Monaten. Danach kannst du theoretisch sofort eine Rechnung einreichen.

Aber!

Wenn dein Zahnarzt bereits vor Abschluss eine Behandlung empfohlen hat, ist diese nicht mitversichert. Dies wird von allen Versicherung so gehandhabt. Die Versicherung frägt im Zweifel bei deinem Zahnarzt nach... näheres findest du hier.... http://www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung/id/63

viele grüße florian

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Hallo, also eine 100 % Absicherung durch eine Zahnzusatzversicherung für alle Leistungsbereiche ist nicht möglich. Tarife ohne Selbstbehalt sind von den Versicherungsunternehmen nicht gewünscht, um eine Ausbeutung seitens der Versicherten zu vermeiden. In Teilbereichen z.B. für Prophylaxe leisten manche Versicherer wie die CSS schon zu 100 % aber halt nicht für alle Bereich. Sie z.B. hier: http://www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung/kategorie/3

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