Hallo zusammen, meine Situation ist etwas verzwickt und ich hoffe, dass ich hier Antworten bekomme.
Ich führe seit Januar 2011 ein Gewerbe als Kleinunternehmer und weise die Mehrwertsteuer nicht aus.
Ich bin jedes Jahr unter 17.500 € Jahresumsatz geblieben.
2014 bin ich bisher bei knapp 7.000 € Umsatz.
Ich hatte in meiner Dienstleistung nur mit Privatpersonen zu tun und habe daher auch bewusst auf die Mehrwert-/Umsatzsteuer verzichtet.
Das Gewerbe habe ich in München geführt und Ende Juni abgemeldet, da ich Anfang Juli nach Dresden gezogen bin.
Zum 01.10.2014 will ich mit Existenzgründerzuschuss eine hauptberufliche Selbständigkeit in Dresden aufbauen.
Wie sieht das dann aus? Wenn ich von Anfang an bei der Gewerbeanmeldung in Dresden keinen Gebrauch mehr von der Kleinunternehmerregelung mache, muss ich dann die Umsatzsteuer nachzahlen für 2014?
Ich nehme mal an, die Arbeitsagentur würde auch etwas schief schauen, wenn ich meine hauptberufliche Selbständigkeit mit Kleinunternehmer-Regelung beginne.