Möglicherweise. Aber das deutsche zählt auf jeden Fall! §2 ErbStG besagt, dass es reicht, wenn eine beteiligte Person deutscher Nationalität o.ä. ist, damit der gesamte Vermögensanfall in den Rahmen des Gesetzes fällt.

Da es sich um einen höheren Wert zu handeln scheint, braucht ihr einen Steuerberater. Konsultiert den, der sollte da Genaueres wissen.

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Dank rot-grün kann man pauschal 30cent/km ansetzen, sogar wenn man läuft. :) Jedoch ist die Frage ob es sich lohnt für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch die Kosten anzusetzen ist eine andere Frage.

Bei 30km Fahrt wären es 18€ -> Du würdest dem Steuersatz von für Besserverdienende (42%) somit 7,56€ an Steuern sparen. Beim Einstiegssteuersatz nur etwas mehr als 2€...

Aber gut. Es geht. ;)

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Das ist auch von Fall zu Fall unterschiedlich.

Wenn es deine erste Versäumnis beim Finanzamt ist, hast du gute Chancen durchzukommen. Und selbst wenn nicht, die "Strafe" bewegt sich meist im unteren zweistelligen Bereich, auch abhängig von der Höhe der Steuer.

Das FA lässt gerne ein paar Tage Spielraum. Nur bei häufigen Versäumnissen, kann es sein, dass das FA das schon mal genauer nimmt.

Angst vor der Steuerfahndung brauchst du auch nicht haben. ^^

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