Hallo,
ich habe in 2017 eine ETW gekauf. Das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, wurde in 1900 gebaut.
Die Steuererklärung für 2017 habe ich selbst erstellt und in der Anlage V leider einen Fehler gemacht: Ich habe habe bei „Fertiggestellt am“ ebenfalls das Kaufdatum (15.10.2017) eingetragen.
Auf Grund des fehlerhaften Eintrags in der Anlage wurde mir im Steuerbescheid die AfA vom Finanzamt nur mit 2% gerechnet. Leider ist mir dieser Fehler jetzt erst ein Jahr später aufgefallen.
Ich sitze derzeit an der Steuererklärung 2017 und frage mich, ob das Finanzamt akzeptiert, wenn ich jetzt die AfA mit 2,5% berechne.
Hätte ich den Fehler sofort letztes Jahr bemerken und entsprechend Einspruch einlegen müssen?
(Es ist für mich kein Problem entsprechende Nachweise über das wirkliche Baujahr vorzulegen!)
VG,
Elli