Soweit ich weiß, muss man direkt das Verkehrsunternehmen kontaktieren und das mit denen klären.
Ich habe schon oft gehört, dass in einem solchen Alter, Forderungen von 60-80€ nicht zulässig sind bzw. von den Verkehrsunternehmen oft auf ~10-20€ runtergeschraubt werden, oder man nur die Kosten der Fahrkarte zahlen muss.
Inkassogebühren sind grundsätzlich mit Anwaltsgebühren gleichzusetzen und die sind auch vollstreckbar, mit dem Inkasso kannst und solltest du auch Kontakt aufnehmen und schreiben, dass deine Tochter minderjährig ist, meist werden Forderungen dann vom Inkasso fallengelassen.
Bitte mit Inkasso-Unternehmen nur per Einschreiben Kontakt aufnehmen.

Meiner Ansicht nach, ist die Forderung komplett ungültig, da der Name falschgeschrieben wurde, aber meine Hand dafür ins Feuer legen würde ich nicht.

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Die Zusage von Check24 gleicht einer Auftragsbestätigung. Für das Widerrufsrecht ausschlaggebend ist das Datum der Auftragsbestätigung.

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Ich würde dir empfehlen, mit der Bank Kontakt aufzunehmen und das Problem zu schildern. In der Regel bekommst du bei sowas 2-3 Mahnungen mit ca. 14 Tagen Zahlungsfrist, jedoch sind diese meist kostenpflichtig, sodass du dich auf ein paar Euro Mahngebühren gefasst machen musst.
Mehr als ~2-3 Euro je Mahnung dürfen es aber nicht sein, da hatte der BGH schon einige Fälle gehabt (aktueller Fall von 2019 unter Aktenzeichen VIII ZR 95/18 auffindbar).

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Also erstmal sind Verträge mit Minderjährigen außerhalb des Rahmens des Taschengeldparagraphes "schwebend wirksam", die Forderung liegt weit darüber, sodass deine Eltern sich an das Inkasso wenden müssen mit der Info, dass du minderjährig bist und die Sache hat sich erledigt.
Inkasso am besten nicht anrufen, sondern nur Einschreiben.

Zudem habe ich hier was zu dem Inkasso gefunden: https://verbraucherschutz.de/culpa-inkasso-verschickt-falschen-mahnung/

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