Für den Besuch eines Konzertes bzw. einer öffentlichen Tanzveranstaltung mit 15 Jahren muss eine personensorgeberechtigte Person (Elternteil) oder eine erziehungsbeauftragte Person (alle ab 18, die von Eltern dazu ernannt werden/Muttizettel) als Begleitung anwesend sein. Ohne ist das leider nicht möglich.

Wenn der Veranstalter aber generell den Einlass ab 16+ beschränkt, kann es sein, dass man mit 15 Jahren erst gar nicht reingelassen wird. Damit sichert sich der Veranstalter in Bezug auf den Jugendschutz ab.

Das müsste aber dann mit verantwortlichen Personen geklärt werden.

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Wie hoch ist denn der Schaden bzw. der Wert des Autos? Daran kann man ja ungefähr abschätzen ob der Käufer rechtliche Schritte einleiten wird oder nicht.

Als Privatverkäufer kann man zwar die Garantie und Gewährleistung abtreten, muss aber trotzdem wahrheitsgemäße Angaben über die Fehler und Schäden machen.

Wenn absichtlich Fehler verschwiegen werden handelt es sich rechtlich um einen Betrug gem. §263 StGB.

Dann müsstest du vor Gericht beweisen, dass du keine Kenntnis von den Fehlern hattest. Wenn du jedoch den Käufer absichtlich getäuscht hast, besteht ein Straftatbestand.

Das musst du abschätzen inwiefern das Risiko vertretbar ist oder die Beteiligung an den Kosten die einfachere Lösung wäre.

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