Da du minderjährig bist, sind deine Eltern erziehungsberechtigt und die werden auch die Vorladung zur Polizei für dich bekommen. Anwesend müssen diese bei der Vernehmung nicht sein aber sie werden zwangsläufig davon erfahren.
Das Auffinden des Grinders reicht als Anfangsverdacht für den Besitz und Konsum von Betäubungsmittel aber weil nicht direkt was gefunden wurde und es sich höchstens bei dem Joint um geringe Mengen handelt, wird vermutlich kein Verfahren eingeleitet.
Bei dem Messer sieht es vielleicht anders aus. Welches Messer war das? Ein Einhandmesser, Springmesser oder Butterfly darf nicht geführt werden und kann ein Ermittlungsverfahren verursachen.