Da du minderjährig bist, sind deine Eltern erziehungsberechtigt und die werden auch die Vorladung zur Polizei für dich bekommen. Anwesend müssen diese bei der Vernehmung nicht sein aber sie werden zwangsläufig davon erfahren.

Das Auffinden des Grinders reicht als Anfangsverdacht für den Besitz und Konsum von Betäubungsmittel aber weil nicht direkt was gefunden wurde und es sich höchstens bei dem Joint um geringe Mengen handelt, wird vermutlich kein Verfahren eingeleitet.

Bei dem Messer sieht es vielleicht anders aus. Welches Messer war das? Ein Einhandmesser, Springmesser oder Butterfly darf nicht geführt werden und kann ein Ermittlungsverfahren verursachen.

...zur Antwort

Für den Besuch eines Konzertes bzw. einer öffentlichen Tanzveranstaltung mit 15 Jahren muss eine personensorgeberechtigte Person (Elternteil) oder eine erziehungsbeauftragte Person (alle ab 18, die von Eltern dazu ernannt werden/Muttizettel) als Begleitung anwesend sein. Ohne ist das leider nicht möglich.

Wenn der Veranstalter aber generell den Einlass ab 16+ beschränkt, kann es sein, dass man mit 15 Jahren erst gar nicht reingelassen wird. Damit sichert sich der Veranstalter in Bezug auf den Jugendschutz ab.

Das müsste aber dann mit verantwortlichen Personen geklärt werden.

...zur Antwort

Wie hoch ist denn der Schaden bzw. der Wert des Autos? Daran kann man ja ungefähr abschätzen ob der Käufer rechtliche Schritte einleiten wird oder nicht.

Als Privatverkäufer kann man zwar die Garantie und Gewährleistung abtreten, muss aber trotzdem wahrheitsgemäße Angaben über die Fehler und Schäden machen.

Wenn absichtlich Fehler verschwiegen werden handelt es sich rechtlich um einen Betrug gem. §263 StGB.

Dann müsstest du vor Gericht beweisen, dass du keine Kenntnis von den Fehlern hattest. Wenn du jedoch den Käufer absichtlich getäuscht hast, besteht ein Straftatbestand.

Das musst du abschätzen inwiefern das Risiko vertretbar ist oder die Beteiligung an den Kosten die einfachere Lösung wäre.

...zur Antwort

Mit 14 Jahren ist man zwar strafmündig, jedoch ist man Jugendlicher und nicht Heranwachsender mit 18-21 oder Erwachsener ab 21. Dadurch greift hier das Jugendgerichtsgesetz und dementsprechend Erziehungsmaßregeln.

Wenn er vorher noch nie auffällig war, wird keine Strafe zu erwarten sein sondern erzieherische Maßnahmen.

...zur Antwort

Das kommt stark darauf an welches Delikt der Schlägerei zugrunde gelegt wird.

Eine Körperverletzung beispielsweise hat andere strafrechtliche Konsequenzen als eine gefährliche oder schwere Körperverletzung sowie die Beteiligung an einer Schlägerei gem. §231 StGB.

...zur Antwort