Antwort
hallo Liebe Freunde Der Kollege hat in Deutschland 2 Jahre studiert bevor er verheiratet ist . Das heißt er ist seit insgesamt 5 Jahre in Deutschland . Sprachkenntnisse, Arbeitserlaubnis, Einkommen, Versicherungen, den Einbürgerungstest ... hat er . Die Frau sagt sie kann ihn helfen die Niederlassungserlaubnis zu beantragen , da es nur 2 Monate dauern wäre . Die Staatsbürgerschaft dauert 5 oder 6 Monate und das ist für sie einfach zu viel . Könnte er denn im Trennungsjahr ( mit seinem Niederlassungserlaubnis ) die Staatsbürgerschaft beantragen?